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Neue klimapolitische Maßnahmen nach Volksbegehren

Klimarat, Klimakabinett und Klimamilliarde kommen. Grafik: freepik.com

2. April 2021

Infolge der Behandlung des Klimavolksbegehrens im Nationalrat plant die Regierung neue klimapolitische Meilensteine. So soll ein wissenschaftlicher Klimarat und ein Klimakabinett eingesetzt werden und die Sicherstellung der Klimamilliarde für die kommenden Jahre erfolgen.

Im Klimarat sollen sich mindestens 100 Bürger:innen in die österreichische Klimapolitik einbringen. Ähnlich wie bereits auf Landesebene in Oberösterreich soll ein Klimaschutzkabinett geschaffen werden, dem u.a. Bundesministerin Leonore Gewessler und Bundeskanzler Sebastian Kurz angehören. Zentrale Aufgabe ist die enge Zusammenarbeit der Regierungsmitglieder und Bundesländer in klimapolitischen Fragen.

Das Klimaschutzkabinett soll vor allem eine bessere Abstimmung zwischen Bund und Ländern bringen. Wie oft sich die Mitglieder unter Vorsitz des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für Klima treffen, ist bislang noch Gegenstand der Gesetzesformulierung. Die Maßnahmen sollen im Rahmen eines Gesetzes vor dem Sommer in Begutachtung gehen. Der wissenschaftliche Klimarat soll eine eigene Geschäftsstelle erhalten und u.a. die Einhaltung der CO2-Budgets beobachten. Ob den Empfehlungen des Klimarates gefolgt werden muss, wird derzeit noch ausgearbeitet. Auch die Einführung eines Klimaverantwortlichkeitsfonds ist geplant. Dieser soll dafür sorgen, dass mit dem bei Verfehlungen eingenommenen Geld Klimaschutzmaßnahmen im Inland finanziert werden, um nicht Millionen für Subventionen von fossilen Brennstoffen auszugeben.

Die Maßnahmen entsprechen einer Teilumsetzung des Klimavolksbegehrens, das von rund 380.000 Österreicher:innen im Vorjahr unterschrieben wurde. Viele der im Antrag genannten Punkte waren bereits im Regierungsprogramm zu finden: Dazu zählt etwa ein verbindlicher Klimacheck oder das Vorantreiben der Ökosteuerreform. Auch die längst fällige Liste klimaschädlicher Subventionen wurde in den Antrag eingearbeitet. Bis Juli 2021 soll eine Studie zum Abbau diesen Subventionen vorgelegt werden. Ebenfalls bis Juli will die Regierung die Möglichkeit von Klimaschutz als Grundrecht in der Verfassung prüfen lassen.

Während die Initiator:innen des Klimavolksbegehrens die geplanten Umsetzungen als Erfolg werten, sind Umweltorganisationen sowie SPÖ und NEOS skeptisch. Den Oppositionsparteien geht der Entschließungsantrag der Regierung nicht weit genug. Zudem kritisierten sie die späte Übermittlung des Antrags. Beide Parteien zeigten sich allerdings offen gegenüber einer möglichen Zustimmung, falls die Inhalte verbessert sowie konkreter und ambitionierter gestaltet werden. Auch die Umweltorganisationen WWF, Greenpeace Global 2000 und Fridays for Future übten Kritik an der offenen Formulierung und an fehlenden zentralen Forderungen.