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Neues Klimaschutzgesetz in Arbeit

7. Dezember 2020

Das Klimaschutzgesetz definiert Emissionshöchstemengen - vielleicht ab 2021 neu

Im Rahmen einer aktuellen Aussprache kündigte Bundesministerin Leonore Gewessler eine Novelle des Klimaschutzgesetzes (KSG) für Ende 2020 an. Das 2011 beschlossene und 2017 geänderte Klimaschutzgesetz setzt Emissionshöchstmengen für die Sektoren Energie und Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und fluorierte Gase fest. Die festgeschriebenen Emissionshöchstmengen sind noch bis Ende 2020 gültig, bislang gibt es keine Vorgaben für das kommende Jahr. Im Rahmen der aktuellen Aussprache betonte BM Gewessler allerdings, dass es beim Klimaschutz keine Tendenz gibt, die Ziele in Frage zu stellen.

Das Klimaschutzgesetz ist eine wesentliche Säule aller österreichischen Bemühungen in Bezug auf die Klimapolitik. Die Maßnahmen zur Erreichung der Sektorziele werden gemeinsam zwischen dem Bund und den Bundesländern ausgearbeitet. Neben den Sektorzielen und den Maßnahmenprogrammen sieht das KSG vor, dass sich Bund und Länder auf eine Aufteilung der Kosten für den Fall einer Überschreitung der von der Republik Österreich jährlich einzuhaltenden Emissionslimits einigen. Dies wird nunmehr im Finanzausgleichsgesetz (FAG 2017) geregelt.

Im Rahmen des Klimaschutzgesetzes wurde auch ein Gremium aufgesetzt, das die Politik über Grundsatzfragen zur österreichischen Klimapolitik berät. Das Nationale Klimaschutzkomitee (NKK) besteht aus Vertreter:innen aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft und arbeitet im Lichte der Zielvorgaben des Pariser Klimaabkommens. Der jährliche Fortschrittsbericht des Klimaschutzgesetzes wird dem NKK und dem Nationalrat vorgelegt.

Als Begründung für die späte Ausarbeitung des neuen Klimaschutzgesetzes nannte die Bundesministerin aktuelle Prioritäten. So stand bislang die Ausarbeitung des EAGs, des EEffGs und des Umweltbudgets im Vordergrund.

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