Klimafreundliches Heim: diese Förderungen gibt es

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Klimafreundliches Heim: diese Förderungen gibt es

10. Mai 2022

Förderungen unterstützen den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizungsalternative © Alexander Stein / pixabay
Die hohen Energiepreise, das neue Gas– und Ölheizungsverbot und auch die Auswirkungen auf das Klima drängen die Frage auf, wie man zu klimafreundlichen Heizungsalternativen kommt. Hier entsteht immer häufiger die Frage, welche Förderungen es hier gibt. Aus diesem Grund haben wir in diesem Beitrag eine Zusammenfassung zum “EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher” sowie der Initiative “Sauber heizen für Alle” erstellt.

EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher 2022

Der Investitionszuschuss für Photovoltaik und Stromspeicher erfolgt gemäß des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes und soll den Umstieg auf Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher erleichtern. Dafür stehen 2022 insgesamt 240 Mio. Euro zur Verfügung.

Wer und was wird gefördert?

Gefördert wird die Neuerrichtung von Photovolataik-Anlagen bzw. die Erweiterung einer bestehenden Anlage für die ersten 1.000 kWp. kWp steht für Kilowatt-Peak und wir in der Photovoltaik als Leistungsmaß verwendet. Kilowatt-Peak geben an, welche Höchstleistung in Kilowatt (kW) eine Photovoltaikanlage erbringen kann. Außerdem werden neue Stromspeicher bis 50 kWh (mind. 0,5 kWh/kWp) unterstützt. Die Förderung gilt für Projekte, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht  begonnen wurden und bereits über alle erforderlichen Genehmigungen zum Bau verfügen. Förderberechtigt sind natürliche oder juristische Personen. Förderstelle ist die OeMAG.

 Wie funktioniert die Antragstellung?

  • Schritt 1 – Ticketziehung & Fertigstellung des Antrags: Bei der Antragsstellung wird zwischen vier Kategorien unterschieden: Kategorie A (0,01 – 10 kWp), Kategorie B (> 10 – 20 kWp), Kategorie C (> 20 – 100 kWp) und Kategorie D (> 100 – 1.000 kWp). Am 21. April hat der erste Förderaufruf des Investitionszuschuss gestartet, dieser ist noch bis einschließlich 19. Mai  für die Kategorie A offen. Für die weiteren Kategorien ist die Antragstellung bis zum. 2. Juni geöffnet. Bis dahin können Sie sich auf der Website des OeMAG ein Ticket ziehen. Dieses wird benötigt, um im Anschluss Ihren Antrag vervollständigen und einreichen zu können.
  • Schritt 2 – Fördervertrag: Wird Ihr Antrag positiv geprüft, kann der Vertrag über die Gewährung eines Investitionszuschusses erstellt werden.
  • Schritt 3 – Erfassung der Endabrechnung: Die Abrechnung des Vorhabens mitsamt aller erforderlichen Unterlagen sind spätestens sechs Monate nach Ende der Frist für die Inbetriebnahme von Ihnen einzureichen.
  • Schritt 4 – Auszahlung des Investitionszuschusses: Ihre Einreichung wird geprüft. Wenn alle Förder- und Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt wurden, erfolgt die Auszahlung des Investitionszuschusses auf Ihre zuvor bekannt gegebene Bankverbindung.

“Sauber Heizen für Alle”

Mit der Initiative “Sauber Heizen für Alle” werden einkommensschwache Haushalte vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) bei der Umstellung von fossil betriebenen Raumheizungen auf nachhaltige klimafreundliche Heizungssysteme unterstützt. Die Förderung wird vom Bund finanziert und steht allen Bundesländern offen. 

Wer wird gefördert?

Einreichen können ausschließlich einkommensschwache Privatpersonen mit Ein- bzw. Zweifamilien- oder Reihenhauses mit Hauptwohnsitz am Projektstandort. Als einkommensschwache Haushalte gelten Haushalte mit einem einem Monatseinkommen von netto bis zu 1.694 Euro (12x im Jahr, Einpersonenhaushalt). Als Bestätigung für die soziale Bedürftigkeit dient außerdem der Nachweis über den Bezug von Sozialhilfe, das Vorliegen einer GIS-Befreiungen oder andere Leistungen, wie beispielsweise die Wohnbeihilfe, auch wenn diese über die Einkommensgrenze hinausgehen.

Was wird gefördert?

Förderungsfähig ist der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch klimafreundliche Alternativen. Das gilt für den Ausstieg aus Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strom-betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen. In erster Linie wird der Anschluss an eine klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme gefördert. Es kann aber sein, dass diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben ist. Dann wird auch der Umstieg auf eine Wärmepumpe oder Holzzentralheizung gefördert. Gefördert werden: Kosten für Material, Montage, Planung, Demontage, Entsorgung.

Wie funktioniert die Antragsstellung?

  • Schritt 1: Die Registrierung mit konkreter Projektidee erfolgt ausschließlich online und ist seit 03.01.2022 möglich. Eine Registrierung kann so lange durchgeführt werden, wie Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis 31.12.2022. Bereits bei der Registrierung werden folgende Unterlagen benötigt: Nachweis über die soziale Bedürftigkeit, Privathaushaltsbestätigung, aktueller Grundbuchauszug.
  • Schritt 2: In einem nächsten Schritt wir Ihre Registrierung geprüft wurde. Erfolgt eine positive Bewertung durch die Landesförderungsstelle, wird eine Energieberatung in Koordination mit der jeweiligen Landesförderstelle durchgeführt. Dabei werden Sie in der Projektplanung, bei Angebotseinholungen sowie der Antragstellung unterstützt.
  • Schritt 3: Die Antragstellung des konzeptionierten Projekts erfolgt wieder ausschließlich online. Dabei werden folgende Unterlagen benötigt: Energieberatungsprotokoll, Projektkostenaufstellung inkl. aller Angebote. Nach Prüfung der Unterlagen haben Sie für die Umsetzung Ihres Projektes sechs Monate Zeit.


Wenn Sie sich auch für die Förderung “Raus aus Öl und Gas” interessieren, lesen Sie hier mehr in unserem Beitrag. Diese unterstützt den Wechsel von einer Kohle-, Öl- oder Gasheizung auf ein klimafreundliches Heizsystem auf Bundesebene für private Haushalte mit bis zu 7.500 Euro Förderung.

Heizungstausch: Förderaktionen 2022

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Heizungstausch: Diese Förderungen stehen 2022 bereit

22. Dezember 2022

Fossile Heizsysteme sind schlecht für die Umwelt und die Geldbörse. Deshalb wurden die Fördertöpfe zur Unterstützung für Heizungs- und Warmwassermodernisierungen wieder aufgefüllt, wodurch die Heizungssanierung so attraktiv wie nie zuvor wird! Der Wechsel von einer Kohle-, Öl- oder Gasheizung auf ein klimafreundliches Heizsystem wird auf Bundesebene in privaten Haushalten mit bis zu 7.500 Euro Förderung unterstützt. Zudem sind für einkommensschwache Haushalte weitere 80 Millionen Euro vorgesehen. Und auch im mehrgeschossigen Wohnbau wird die thermische Sanierung gefördert – mit insgesamt 60 Millionen Euro. Aber welche Förderung steht Ihnen zu? Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten aktuellen Aktionen und Neuerungen für 2022.

Wer kann die Förderung beantragen?

Die „raus aus Öl und Gas“-Förderung für Ein-/Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser richtet sich an (Mit)EigentümerInnen, Bauberechtigte oder Mieter:innen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses. Im Rahmen von „raus aus Öl und Gas“ 2021/2022 kann pro neuem Heizungssystem nur ein Förderungsantrag gestellt werden. Somit kann auch in einem Zweifamilienhaus bei Umstieg auf ein neues gemeinsames Heizungssystem nur ein Antrag auf Förderung gestellt werden. Eine Förderung ist nur für Bestandsgebäude im Inland möglich. Es muss eine überwiegend private Nutzung der geförderten Heizung gewährleistet sein, d. h., die zu Wohnzwecken dienende Fläche muss mehr als 50 % des Gesamtgebäudes betragen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem. Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert. Die förderungsfähigen Kosten umfassen die Kosten für das Material, die Montage sowie Planungskosten. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind ebenso förderungsfähig. Die Heizungsanlage muss von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht installiert werden. Anlagen, die in Eigenregie errichtet werden, sind somit von der Förderungsaktion ausgeschlossen.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?

Im Rahmen von „raus aus Öl und Gas“ wird der Ersatz eines fossilen durch ein klimafreundliches Heizungssystem gefördert. Die Altanlage ist außer Betrieb zu nehmen und inkl. eventuell vorhandener Brennstofftanks ordnungsgemäß zu entsorgen. Ist eine Entsorgung der Brennstofftanks nicht möglich, so müssen diese jedenfalls entleert, gereinigt und verplombt werden. Die fachgerechte Entsorgung ist der Förderungsabwicklungsstelle auf Nachfrage nachzuweisen. Die Vorlage eines aktuellen Energieberatungsprotokolls des jeweiligen Bundeslandes, eines gültigen Energieausweises (max. 10 Jahre alt) vom Wohngebäude oder eines Gesamtsanierungskonzeptes ist notwendig.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben. Planungskosten werden mit max. 10 % aller förderungsfähigen Kosten bei der Berechnung der Förderung berücksichtigt. Die maximale Förderungssumme ist abhängig von der förderungsfähigen Maßnahme:

Förderfähige Maßnahme Max. Förderung
Ersatz des fossilen Heizungssystems durch klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme oder Holzzentralheizung 7.500,00
Ersatz des fossilen Heizungssystems durch Wärmepumpe (Für Wärmepumpen mit einem Kältemittel mit einem GWP zwischen 1.500 und 2.000 wird die ermittelte Förderung um 20 % reduziert.) 7.500,00
Zuschlag bei Ersatz des fossilen Heizungssystems durch hocheffiziente Nah-/Fernwärme im Ortskern in Erdgas-versorgten Gebieten + 2.000,00

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit zusätzliche Landesförderungen zu beziehen. Wie sich diese zusammenstellen, finden nachfolgend:

Landesförderung Burgenland

Landesförderung Wien

Landesförderung Niederösterreich

Landesförderung Steiermark

Landesförderung Oberösterreich

Landesförderung Salzburg

Landesförderung Kärnten

Landesförderung Tirol

Landesförderung Vorarlberg

    Heizungstausch: Förderaktionen 2021

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    Heizungstausch: Förderaktionen 2021

    2. März 2021

    Die Fördertöpfe zur Unterstützung für Heizungs- und Warmwassermodernisierungen sind wieder aufgefüllt! Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten aktuellen Aktionen und Neuerungen. Welche Förderung steht Ihnen zu? 

    Bundesweit: „Raus aus Öl und Gas“ und „Sanierungscheck“

    Für die Jahre 2021 und 2022 sind gut 650 Mio. € für die Sanierungsoffensive des Bundes und „Raus aus Öl und Gas“ vorgesehen. Privatpersonen und Betriebe werden beim Tausch eines fossilen Heizungs­systems auf einen Nah- bzw. Fernwärmeanschluss und – wo dies nicht möglich ist – auf eine klima­freundliche Wärmepumpe oder eine Holzzentralheizung mit bis zu 5.000 Euro unter­stützt.

    Gegenüber dem Vorjahr wurden einige Förderungskriterien vereinfacht bzw. das Förder­angebot attraktiver und unkomplizierter gemacht: Für „Raus aus Öl“ wird die Frist zwischen der Registrierung und der Antragstellung auf 6 Monate verlängert. Der maximale Förderungssatz wird auf 35 % erhöht.

    Zusätzlich wird die Sanierung und Dämmung von einzelnen Bauteilen mit dem „Sanierungscheck“ mit bis zu 2.000 Euro unterstützt, wenn diese zur Senkung der Heizkosten beiträgt. Bei Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind, kann so etwa die Dämmung der obersten Geschoßdecke oder des Daches gefördert werden. Bei Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen als Dämmmaterial kann außerdem ein Zuschlag von 50 Prozent auf die jeweilige max. Förderungspauschale gewährt werden

    Voraussetzung für die Förderung ist ein Sanierungskonzept, Energieausweiß oder erfolgte Energieberatung – machen Sie jetzt dafür einen Termin mit Ihrem Installateur aus! Entscheiden Sie sich nach dem Termin für eine Sanierung von Heizung oder Gebäudeteilen, kann auch die Beratung mit der Förderung gegengerechnet werden.

    Bis Ende März können Sie sich übrigens auch noch für Bundesförderungen für Solaranlagen und die Erneuerung von Holzheizungen bewerben.

    Wichtig: Die Bundes- und Landesförderungen können kombiniert werden – so sind für einen Heizungstausch bis zu 11.000 Euro Förderung möglich!

      Bundesländer ziehen mit

      In Oberösterreich werden mit der Aktion „Adieu Öl“ noch weitere bis zu 2.900 Euro auf die Bundesförderung draufgelegt, wenn von einer Ölheizung zu einer nachhaltigen Heizlösung gewechselt wird. Zusätzlich übernimmt das Land die Kosten für die Entsorgung des alten Ölkessels zu 100 Prozent.

      In Niederösterreich wurde die Förderungen für einen Heizkesseltausch bis 2022 verlängert: Mit einem 3.000-Euro „NÖ Raus-aus-Öl-Bonus“ stockt das Land die Bundesförderung auf bis zu 8.000 Euro auf.

      Im Burgenland werden 2021 „Alternativenergieanlagen“ für’s Heizen, Kühlen und Warmwasser mit 30% gefördert, von Maßnahmen zu Effizienzsteigerung bestehender Systeme hin zu neuen Wärmepumpen und Biomasseheizungen.

      Die höchste Förderung für eine Heizungstausch gibt es aktuell in Kärnten: Das Impulsprogramm „Raus aus fossilen Brennstoffen“ bietet einen finanziellen Zuschuss in der Höhe von maximal 6.000 Euro. Für Niedrigeinkommensbezieher gibt es zusätzlich einen Bonus von 1.000 Euro. Wenn Sie in einer „Ölkesselfreien Stadt oder Gemeinde“ wohnen, von denen es bereits über 50 in Kärnten gibt, sind zusätzliche Förderungen möglich.

        Flagge Salzburg

        Neue Wohnbauförderung in Salzburg

        Neue Wohnbauförderung in Salzburg

        Wien, 31. Juli 2020

        Flagge Salzburg
        Im Land Salzburg gilt ab August 2020 eine neue Rechtslage zur Wohnbauförderung. Foto: Dominik Kollau / unsplash

        Das Land Salzburg reformiert die bis 31. Juli gültige Rechtlage zur Wohnbauförderung und erweitert damit nicht nur die bereits bestehenden Baumaßnahmen zur Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern, sondern erhöht auch die Beträge an nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die neue Rechtslage ist mit 1. August gültig.

        Im Land Salzburg gilt ab August 2020 eine neue Rechtslage zur Wohnbauförderung. Zu den geförderten Baumaßnahmen zur Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern zählen zusätzlich zu den bisherigen Maßnahmen – wie etwa die Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes und Errichtung oder Erneuerung von bestimmten Wärmebereitstellungs-Anlangen – auch Elektroinstallationen und die E-Ladeinfrastruktur für E-PKW. Zudem werden Maßnahmen, für die ein bzw. kein Energieausweis notwendig sind und ein energieeffizienter Bestandsbau (sowie ein Planungsenergieausweis im ZEUS samt Prüfsignatur vor Aufnahme der Sanierung) mit bis zu 30 Prozent gefördert. Bei energetischen Maßnahmen muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahme der Planungsenergieausweis samt Prüfsignatur in der ZEUS-Datenbank hochgeladen werden.

        Zu den geförderten Personen zählen nach wie vor Eigentümer von diversen Gebäuden, Bauberechtigte, Wohnungseigentümer von Reihenhäusern sowie Nutzungsberechtigte. Ist keine Wohnbauförderung möglich, kann für folgende Maßnahmen eine Energieförderung beantragt werden:

        • Biomasse-Fernwärme
        • Palletsheizungen
        • Scheitholz- und Hackgutheizungen
        • Wärmepumpen
        • Solaranlagen zur Warmwasser-und Stromerzeugung

        Mehr Informationen zur Antragstellung: