Die 5 häufigsten Fehler und Missverständnisse bei der Heizungsmodernisierung

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Die 5 häufigsten Fehler und Missverständnisse bei der Heizungsmodernisierung

27. Mai 2021

Mit den richtigen Tipps und Tricks sind Heizungsmodernisierungen schnell und problemlos möglich. Foto: Unsplash/Alex Perz

1. Warten, bis die Heizung nicht mehr geht

Das kann ungemütlich werden – gerade an den ersten kalten
Tagen im Jahr sind Installateur:innen vielbeschäftigt, da viele Heizungen
ausfallen oder nicht anspringen. Neben den Schwierigkeiten, spontan einen
Fachmann ins Haus zu bekommen, kann der Tausch auch länger dauern, weil Ihr Installateur die Geräte erst bestellen muss. Erschwerend kommen die neuen Bautechnikgesetzte der einzelnen Länder zu tragen, welche
„Ölkesseleinbauverbote und – alternativenprüfungen“ anstreben. Auch ein
„Mitteilungsverfahren für bewilligungspflichtige technische Einrichtungen“
dauert vier Wochen ab vollständiger Einbringung der erforderlichen Unterlagen!

Deswegen: Lassen Sie vor allem ältere Geräte warten und
durchchecken und planen Sie einen Heizungstausch langfristig vor.

2. Zu kurzfristig gedacht

Eine neue Heizung ist eine langfristige Anschaffung. Ziehen
die Kinder in ein paar Jahren aus? Werden Sie Fenster oder Dach sanieren? Antworten auf diese und andere Fragen haben Einfluss auf die Dimensionierung Ihrer Heizung. Besprechen Sie bei der Planung die langfristige Nutzung und ob Ihre neue Heizung skalierbar ist – denn ist etwa der Heizkessel zu groß für Ihre Bedürfnisse, ist auch die modernste Technik nicht effizient.

3. Schnäppchenjagd und Pfusch

Wie kompliziert kann das sein? Es gibt im Internet seriöse Seiten, wo man sich kleine Tipps für Reparaturen anschauen kann. Private Hauseigentümer planen oft, die Sanierungskosten mit viel Eigenleistung niedrig zu halten. Tiefer gehende Arbeiten an der Heizungsanlage sollte aber wirklich nur der Fachmann übernehmen. Fehler beim Einbau der Anlage können erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen, die im schlimmsten Fall lebensgefährlich enden. Ebenso zu warnen ist vor selbstständigen Internetkäufen –nicht nur ist es als Laie schwer einzuschätzen, welche Produkte zusammen und in Ihr Haus passen. Auch bauen Installateure zu Recht keine Geräte ein, deren Herkunft sie nicht kennen, denn sie haften dann für das korrekte und sichere Funktionieren.

4. Förderungen verpassen

Aktuell gibt es eine Bundesförderung über 5.000 Euro, die den Ausstieg aus Heizen mit Öl und Gas erleichtert. Die Bundesländer legen darauf noch zwischen 3.000 und 6.000 Euro drauf. Welche Heizungsarten und Sanierungsarbeiten aber konkret gefördert werden, ist lokal und regional unterschiedlich und hängt von vielen Faktoren ab. Klären Sie zuerst die Möglichkeiten für Förderungen, bevor ein Fachbetrieb mit der Arbeit beginnt. Bei manchen Förderungen ist eine wichtige Bedingung, dass die Arbeit noch nicht aufgenommen wurde – die Förderung muss vor dem Start der Sanierungsarbeiten eingereicht und bewilligt sein.

 5. „Wenn ich die Heizung tausche, muss ich gleich mein ganzes Haus sanieren“

Unter “Teilsanierung” versteht man den Austausch einzelner Komponenten wie etwa der Heizungsanlage, manchmal erweitert um die Dämmung einer Geschoßdecke. Eine “Vollsanierungen” dagegen umfassen zusätzlich noch die Außenhülle des Gebäudes, wie Wände, Fenster, Türen. Laut der Österreichischen Energieagentur erreichen Teilsanierungen ein sehr gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis – wenn das Energiesystem auf effizientes Niveau und adäquate Dimensionierung gebracht wird. Wichtig ist, dass Heizung und Dämmung zusammenpassen – lassen Sie sich
hierzu vom Heizprofi beraten.

Heizenergietrends 2019/20: Raus aus Öl und Gas, her mit Biomasse und Wärmepumpen!

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Heizenergietrends 2019/20: Raus aus fossilen Brennstoffen, Plus für Biomasse und Wärmepumpen

In den letzten 2 Jahren wurde seltener mit Kohle, öfter mit Pellets geheizt. Grafik: meineheizung.at, Fotos von freepix.com

27. Mai 2021

Statistik Austria erhebt alle zwei Jahre den Gesamtenergieeinsatz der Österreichischen Haushalte. Während der Verbrauch ähnlich geblieben ist, haben sich die Energiequellen verändert.

Der Gesamtenergieeinsatz der Haushalte 2019/2020 in Österreich ist verglichen mit der Periode 2017/2018 beinahe gleichgeblieben und hat lediglich geringfügig um 0,4% abgenommen. Während die Heizgradsummen in der Erhebungsperiode 2019/2020 um 7,3% unter denen der Erhebungsperiode 2017/2018 lagen, nahm die Anzahl der Haushalte und die Wohnfläche geringfügig zu. Das bedeutet, dass effizienter geheizt wurde, aber die beheizte Fläche zugenommen hat, was sich beinahe ausgleicht.

Nach Energieträgern betrachtet hat am stärksten der Verbrauch an Erdgas um 17,5% abgenommen. Der Verbrauch von Fernwärme ist um 9,43% gestiegen. Der Einsatz von Heizöl nahm um 12,46% ab.

Die Gruppe der holzbasierten biogenen Energieträger wurde insgesamt um 5,91% vermehrt eingesetzt, wobei der Anstieg hier insbesondere auf den Verbrauch an Holzpellets (um 24,90% mehr als in der Vorperiode) und an Hackschnitzel (mit nunmehr 8.981 TJ um 31,16% mehr als in der Vorperiode) zurückzuführen ist. Wesentlich ist die Energiebereitstellung in den Haushalten durch Wärmepumpen: Diese ist um 38,02% auf gewachsen.

Die Beliebtesten Energiequellen (neben Strom) sind somit aktuell Fernwärme (c. 1.200.000 Haushalte), Holz (1.160.000 HH) und Naturgas mit ca. einer Million Haushalten. Wenn man allerdings alle Holzprodukte – also auch Pellets, Holzbriketts und Hackschnitzel – einrechnet, heizen die meisten Österreicher:innen mit Holz. Immerhin 440.000 Haushalte haben eine Wärmepumpe installiert.

Der Stromverbrauch wird nicht getrennt nach Verwendung – also ob zum Heizen oder für andere Geräte – erhoben.

EU-Kommission präsentiert lang erwartete Renovierungsstrategie

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EU-Kommission präsentiert lang erwartete Renovierungsstrategie

Wien, 02. November 2020

Bereits letzten Dezember hat die EU-Kommission die Renovierungsstrategie als Teil des Green Deals angekündigt. Am 14. Oktober präsentierte sie die Strategie für einen EU-weite Renovierungswelle im Gebäudesektor. Im Rahmen der Renovierungswelle sollen insgesamt 35 Millionen derzeit nicht-energieeffiziente Gebäude in den EU-Mitgliedsstaaten in den nächsten zehn Jahren saniert werden. Insgesamt 23 Maßnahmen rund um Heizen/Kühlen, Nachhaltigkeit im Bausektor und eine Beschäftigungsinitiative für Grüne Jobs sollen zur Erreichung der Ziele beitragen.  

Die EU geht davon aus, dass ca. 85 bis 95 % des jetzigen Gebäudebestands in den Mitgliedsstaaten auch im Jahr 2050 noch genutzt werden. Die zentralen Ziele umfassen die Verdoppelung der Renovierungsquote, Ankurbelung der wirtschaftlichen Erholung und die Verringerung von Energiearmut. Die Prioritäten dabei liegen bei der Dekarbonisierung im Wärme- und Kältebereich, der Renovierung öffentlicher Gebäude und der Einbindung von Gebäuden mit besonders hohem Optimierungsbedarf in Bereich der Energieeffizienz. Ähnlich wie auch von der österreichischen Bundesregierung angestoßen, soll auch die Renovierung von Mietimmobilien diskutiert werden. Hier sollen Informationskampagnen Renovierungsanreize für Eigentümer und Mietparteien setzen. Eine Finanzierung über das Aufbauinstrument „NextGeneration EU“ soll zudem im Raum stehen, da der Umsetzung des Green Deals ein besonderes Gewicht bemessen wird.

Die Strategie wird in den nächsten Schritten im Rat, im Europäischen Parlament und im Ausschuss der Regionen diskutiert. Im Zentrum dieser Diskussionen soll der konkrete Umsetzungsbedarf, Finanzierungsmöglichkeiten und die Einbindung aller Aktionsebenen geklärt werden.

In Österreich obliegt die Umsetzung der Sanierungsstrategie den Bundesländern, auch die Ausarbeitung der Wärmestrategie ist seit längerem in Arbeit. Beispielsweise legen die zuständigen Wohnbaureferent:innen der Länder fest, wie bspw. minimale Dämmwerte für Wände definiert werden oder ob es eine Dreifachverglasung für Fenster braucht.

Weiterführende Links:

Investitionen in den Klimaschutz schaffen Jobs der Zukunft

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Investitionen in den Klimaschutz schaffen Jobs der Zukunft

Wien, 02. November 2020

Um das Klima zu entlasten, muss der CO2-Ausstoß weltweit drastisch reduziert werden. Auch das österreichische Regierungsprogramm thematisiert Maßnahmen in verschiedenen Sektoren, um diese Ziele zu erreichen. Vor allem soll aber die Produktion erneuerbarer Energien ausgebaut werden. Nun hat eine aktuelle Studie des Energieinstituts an der Johannes-Kepler-Universität Linz bestätigt, dass der Ausbau erneuerbarer Energie sowohl das BIP stärkt als auch zahlreiche neue Arbeitsplätze schafft. So würde sich das BIP bei jährlichen Investitionen von 4,5 Milliarden Euro um ca. 9,8 Milliarden Euro erhöhen und durchschnittlich 100.000 Arbeitsplätze geschaffen bzw. gesichert werden.

Um die Berechnungen durchzuführen, gingen die Expert:innen von einem Ausbau der erneuerbaren Energieproduktion um 42 Terawattstunden (TWh) aus. Das entspricht etwas mehr als einem Drittel der gesamten derzeitigen heimischen Energieproduktion. 15 TWh entfallen auf den Wärme-, Mobilitäts- und Industriesektor, während 27 TWh auf den Ausbau der erneuerbaren Energien entfallen. Die Wissenchaftler:innen erhoben die Daten wie bspw. die Ausbaupläne der zehn relevanten Technologien bis 2030 oder die notwendigen Investitionen über den Dachverband für Erneuerbare Energie. Diese Daten speisten die Studienautoren dann in ein am Energieinstitut entwickeltes volkswirtschaftliches Simulationsmodell ein.

Zusammenfassend können laut den Autor:innen somit 100.000 Arbeitsplätze und ein zusätzliches BIP von ca. 9,8 Milliarden Euro geschaffen werden. In den Berechnungen sind die durch Strukturwandel verlorenen Arbeitsplätze bereits eingerechnet. Den Berechnungen zufolge können durch den Ausbau erneuerbarer Energien außerdem 13 Millionen Tonnen an CO2-Emmissionen eingespart und somit die Hälfte der notwendigen Einsparungen erreicht werden. Nebenbei wird auch die Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Energiesektors gestärkt.

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Novelle des Erneuerbaren Energie Gesetzes in Deutschland

Novelle des Erneuerbaren Energie Gesetzes in Deutschland

Wien, 4 .August 2020

Ähnlich wie in Österreich soll auch in Deutschland der Ausbau der Erneuerbaren Energien durch eine Gesetzesnovelle beschleunigt werden. Der neue Gesetzesentwurf dient als grundlegende Novellierung des 2017 in Kraft getretenen EE-Gesetzes und soll zusätzlich die Akzeptanz von Bürgerseite erhöhen und auch die Produktion von grünem Wasserstoff beschleunigen. Es ist geplant, dass sich die Regierung in Deutschland am 23. September mit dem Gesetz befasst, am 1. Januar 2021 könnte es in Kraft treten.

Im EEG 2021 wird das Ziel verankert, dass der gesamte Strom in Deutschland bis 2050 treibhausgasneutral wird. Dies gilt sowohl für den erzeugten als auch für den in Deutschland verbrauchten Strom. Die Ausbaupfade für die erneuerbaren Energien sind teilweise noch ambitionierter als im Klimaschutzprogramm 2030 geregelt, um zusätzliche Sicherheit bei der Erreichung des 65-Prozent-Ausbauziels zu schaffen. Um den Windausbau an Land wieder anzukurbeln, können künftig auch weniger windstarke Standorte genutzt werden. Auch für Solaranlagen in der Freifläche wird die Gebietskulisse erweitert. Die Produktion von grünem Wasserstoff wird zudem von der EEG-Umlage befreit. Dabei wird sichergestellt, dass dadurch die EEG-Umlage nicht steigt. Es werden Mittel aus dem Bundeshaushalt zur Finanzierung zur Verfügung gestellt. Zudem wird die Besondere Ausgleichsregelung weiterentwickelt, indem verhindert wird, dass Unternehmen aus der Besonderen Ausgleichsregelung herausfallen (z. B. durch eine niedrigere EEG-Umlage oder das Nichteinhalten der Schwellenwerte im Zuge der Corona-Krise).

Bürger:innen sowie Standortkommunen sollen künftig finanziell an den Erträgen neuer Windenergieanlagen beteiligt werden. Bei der Photovoltaik werden die Rahmenbedingungen für den sogenannten „Mieterstrom“ verbessert. Um eine verbesserte regionale Steuerung und damit eine erleichterte Integration in das Stromversorgungssystem und eine Reduzierung der Systemkosten sicherzustellen, werden künftig  „Südquoten“ in den Ausschreibungen eingeführt (Südquote für Windenergieanlagen an Land in Höhe von 15 Prozent in den Jahren 2021 bis 2023 und 20 Prozent ab dem Jahr 2024; Südquote für Biomasseanlagen in Höhe von 50 Prozent). Für Photovoltaik-Dachanlagen und für hoch flexible Biomethananlagen im Süden Deutschlands werden neue Ausschreibungssegmente eingeführt, um Potenziale für zusätzliche Mengen zu heben und die Ausschreibungen bei den erneuerbaren Energien auszuweiten.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll künftig so weit wie möglich marktgetrieben voranschreiten. Für Erneuerbare-Energien-Anlagen, deren 20-jähriger Vergütungszeitraum ab 2021 ausläuft, wird der Rechtsrahmen angepasst. Den Betreibern kleiner Anlagen, für die ein Weiterbetrieb in der Direktvermarktung unter Umständen derzeit unwirtschaftlich sein könnte, wird übergangsweise bis zu ihrer vollständigen Marktintegration durch dieses Gesetz eine Alternative zur Direktvermarktung geboten.

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