Novellierung des Umweltförderungsgesetzes

Novellierung des Umweltförderungsgesetzes

Wien, 31. Juli 2020

Das Umweltförderungsgesetz soll so rasch wie möglich novelliert werden. Foto: Österreichisches Parlament, © WienTourismus/ Christian Stemper

Die von der Regierung geplante Novellierung des Umweltförderungsgesetzes soll Österreich mittels klimafreundlicher Konjunkturimpulse durch die COVID-19 entstandene Wirtschaftskrise führen und gleichzeitig das Wirtschaftssystem in Richtung Klimaneutralität bringen. Förderungen gezielter umweltfreundlicher Investitionen sollen positive konjunkturelle Effekte schaffen und die geplanten Klimaschutzmaßnahmen umsetzen.

Die Regierung möchte umfangreiche Mittel für die Umweltförderung in Österreich etwa für klimafreundliche Heizsysteme zur Verfügung stellen. Dafür soll das Umweltförderungsgesetz so rasch wie möglich novelliert werden. Konkret sollen gezielte Förderungen für Investitionen zum erhöhten Einsatz klimafreundlicher Heizsysteme sowie der thermischen Sanierung von Wohnbauten und sonstigen Gebäuden in den Jahren 2021 und 2022 weiterhin sichergestellt werden. Auch betriebliche sowie kommunale Umwelt- und Klimaschutzinvestitionen – insbesondere im Bereich der Verbesserung der Energieeffizienz – sollen in den kommenden zwei Jahren besonders gefördert werden.

Dabei sollen einkommensschwache Haushalte verstärkt unterstützt werden, um Mehrbelastungen aufgrund des Umstiegs auf klimafreundliche Heizsysteme bzw. der Durchführung von thermischen Gebäudesanierungsmaßnahmen entgegenzuwirken.

Diese und weitere Maßnahmen sollen die heimische Wirtschaft nachhaltig aus der coronabedingten Krise führen.

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Investitionsprämie: Anreiz für Ökologisierung, Gesundheit und Digitalisierung

Investitionsprämie: Anreiz für Ökologisierung, Gesundheit und Digitalisierung

Wien, 2. Juli 2020

Zuschüsse gibt es für die Anschaffung von Wirtschaftsgütern, die im Zeitraum von 1. September 2020 bis 28. Februar 2021 gekauft werden.

Im Zuge der Konjunkturpaketes für die Wirtschaft sollen Anreize für Unternehmensinvestitionen geschaffen werden. Diese Anreize sind wichtig, um der derzeit zurückhaltenden Investitionsneigung entgegenzuwirken. Die Covid 19-Investitionsprämie sieht einen Zuschuss von bis zu 14 Prozent vor, die vor allem bei Investitionen in Digitalisierung, Ökologisierung, Gesundheit und Life Science zum Tragen kommt. Zuschüsse gibt es für die Anschaffung von Wirtschaftsgütern, die im Zeitraum von 1. September 2020 bis 28. Februar 2021 gekauft werden.

Insgesamt stellt die Regierung ein Budget von 1 Milliarde Euro zu Verfügung. Gefördert werden materielle und immaterielle Neuinvestitionen des abnutzbaren Anlagevermögens, die in einer Betriebsstätte in Österreich getätigt werden. Ausgenommen von der Prämie sind klimaschädliche Neuinvestitionen, die fossile Energieträger entweder direkt nutzen oder ihre Nutzung durch Transport und Speicherung fördern. 

Zusätzlich wird weder der Umbau von Grundstücken, Finanzanlagen noch Firmenübernahmen gefördert. Die Basisprämie umfasst sieben Prozent der Investition und kann durch Investitionen in Digitalisierung, Ökologisierung, Gesundheit und Life Science verdoppelt werden. 

Durch die Verdopplung der Prämie bei klimaschützenden Investitionen sollen laut Umweltministerin Leonore Gewessler die Maßnahmen der Unternehmen belohnt werden. Die Investitionsprämie ist mit anderen Förderungen wie dem „Raus aus dem Öl“-Bonus für Betriebe kombinierbar. Die Investitionsprämie wird von Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) abgewickelt.