Stefan Gubi, Geschäftsführer der Windhager-Gruppe

Zukunftsforum SHL begrüßt Windhager als neues Mitglied

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Zukunftsforum SHL begrüßt Windhager als neues Mitglied

Stefan Gubi, Geschäftsführer der Windhager-Gruppe
Stefan Gubi, Geschäftsführer der Windhager-Gruppe/© Neumayr

Der österreichische Heizungsspezialist Windhager ist neues Mitglied im Zukunftsforum SHL. Besonders in Zeiten der Energiekrise ist der branchenübergreifende Zusammenhalt nun essenziell.

Die Windhager Zentralheizung GmbH mit Sitz in Seekirchen/Salzburg ist ein preisgekröntes Traditionsunternehmen am österreichischen Heizungsmarkt und einer der führenden Heizkessel-Hersteller für erneuerbare Energien in Europa. Die Zusammenarbeit mit dem Zukunftsforum SHL sieht das Wärme-Unternehmen als wichtigen Schritt an: “Gerade in schwierigen Zeiten wie der aktuellen Energiekrise ist es noch wichtiger, gemeinsame Interessen auch gemeinsam zu vertreten. Als Firma Windhager werden wir gerne unseren Beitrag dazu leisten und freuen uns bereits auf die Zusammenarbeit”, sagt Geschäftsführer Stefan Gubi. 

“Wir freuen uns, gemeinsam mit dem Unternehmen Windhager Zentralheizung auch in Zukunft politische Rahmenbedingungen mitzugestalten und die Öffentlichkeit durch Information und Aufklärung zu beruhigen”, erklären Andreas Rotter, Obmann des Zukunftsforums, und sein Stellvertreter, Dr. Martin Hagleitner. 

Dranbleiben für den Gebäudesektor der Zukunft

Trotz aktuellem Boom steht für die Branche viel auf dem Spiel. Lieferengpässe, Fachkräftemangel sowie explodierende Energiepreise und Inflation stellen die Branche wie auch die Verbraucherinnen und Verbraucher vor gewaltige Herausforderungen. In enger Zusammenarbeit mit dem neuen Vereinsmitglied Windhager GmbH wird die Interessensvertretung Zukunftsforum SHL auch zukünftig kräftig anpacken und entschlossen für die Branche und Österreichs Konsumentinnen und Konsumenten eintreten.

Politisches Sprachrohr einer zukunftsreichen Branche

Die branchenweite Zusammenarbeit lohnte sich bereits: So wurden Fördersummen deutlich aufgestockt und bis 2026 abgesichert, die steuerliche Absetzbarkeit von Heizungsmodernisierungen mit 180 Millionen Euro dotiert und insbesondere sozial schwache Haushalte gefördert. Ebenso wurde auf Initiative des Zukunftsforums der “Runde Tisch der Wärmewirtschaft” gegründet. Dadurch konnten Verbände ihre Forderungen bündeln und gemeinsam stärker auftreten. Zuletzt fand dieser am 12. Oktober statt, wo unter anderem die Förderung von kleinen Maßnahmen mit großer energiesparender Wirkung und sinnvolle Reformen im Wohn- und Steuerrecht diskutiert wurden.

Umweltverschmutzung

Studie zu Folgekosten des Klimawandels

Studie zu Folgekosten des Klimawandels

Wien, 6. August 2020

Umweltverschmutzung
Was kostet uns der Klimawandel? Laut Uni Graz 15 Mrd. Euro im Jahr. Foto: Patrick Hendry / unsplash

Eine Studie der Uni Graz hat sich der Klimapolitik in Österreich gewidmet und die volkswirtschaftlichen Folgekosten bei klimapolitischem Nichthandeln ausgerechnet: rund 15 Mrd. Euro jährlich lautet die ernüchternde Bilanz. Die Corona-Krise könnte hier eine einzigartige Chance darstellen, gezielte Maßnahmen für nachhaltige und zukunftsfähige Strukturen zu setzen. Bundesministerin Leonore Gewessler sieht darin einen Handlungsauftrag und möchte die begonnenen Klimaschutzmaßnahmen im Zuge der Konjunkturpakete ausweiten.

Das Wegener Center für Klima und globalen Wandel an der Uni Graz hat die volkswirtschaftlichen Folgekosten des Klimawandels für Österreich in seiner aktuellen Studie „Klimapolitik in Österreich: Innovationschance Coronakrise und die Kosten des Nicht-Handelns” aus dem Projekt „Coin – Cost of Inaction“ berechnet. Die zentrale Erkenntnis der Studie ist, dass die derzeit vorherrschende Bindung an fossilen Energieträger, Technologien und Strukturen rund 15 Mrd. Euro an Kosten jährlich verursachen.

Durch fossile Importe entstehen Wertschöpfungsverluste in der Höhe von rund 8 Mrd. Euro, umweltschädliche Förderungen belasten das öffentliche Budget mit rund 4 Mrd. Euro jährlich, Klimawandelanpassung mit rund 1 Mrd. Euro und wetter- und klimawandelbedingte Schäden liegen bei zumindest 2 Mrd. Euro im Jahresdurchschnitt. Es wurden 13 Aktivitätsfelder der österreichischen Wirtschaft identifiziert, darunter Bauen und Wohnen, Heizen und Kühlen sowie Elektrizität.

Bundesministerin Leonore Gewessler sieht diese Studie als Handlungsauftrag für die Bundesregierung und möchte die Zeit der Corona-Krise für eine Zäsur nutzen, um die begonnenen Klimaschutzmaßnahmen fortan im Zuge der Konjunkturpakete auszuweiten.

Mehr zur Studie:

Flagge Salzburg

Neue Wohnbauförderung in Salzburg

Neue Wohnbauförderung in Salzburg

Wien, 31. Juli 2020

Flagge Salzburg
Im Land Salzburg gilt ab August 2020 eine neue Rechtslage zur Wohnbauförderung. Foto: Dominik Kollau / unsplash

Das Land Salzburg reformiert die bis 31. Juli gültige Rechtlage zur Wohnbauförderung und erweitert damit nicht nur die bereits bestehenden Baumaßnahmen zur Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern, sondern erhöht auch die Beträge an nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die neue Rechtslage ist mit 1. August gültig.

Im Land Salzburg gilt ab August 2020 eine neue Rechtslage zur Wohnbauförderung. Zu den geförderten Baumaßnahmen zur Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern zählen zusätzlich zu den bisherigen Maßnahmen – wie etwa die Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes und Errichtung oder Erneuerung von bestimmten Wärmebereitstellungs-Anlangen – auch Elektroinstallationen und die E-Ladeinfrastruktur für E-PKW. Zudem werden Maßnahmen, für die ein bzw. kein Energieausweis notwendig sind und ein energieeffizienter Bestandsbau (sowie ein Planungsenergieausweis im ZEUS samt Prüfsignatur vor Aufnahme der Sanierung) mit bis zu 30 Prozent gefördert. Bei energetischen Maßnahmen muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahme der Planungsenergieausweis samt Prüfsignatur in der ZEUS-Datenbank hochgeladen werden.

Zu den geförderten Personen zählen nach wie vor Eigentümer von diversen Gebäuden, Bauberechtigte, Wohnungseigentümer von Reihenhäusern sowie Nutzungsberechtigte. Ist keine Wohnbauförderung möglich, kann für folgende Maßnahmen eine Energieförderung beantragt werden:

  • Biomasse-Fernwärme
  • Palletsheizungen
  • Scheitholz- und Hackgutheizungen
  • Wärmepumpen
  • Solaranlagen zur Warmwasser-und Stromerzeugung

Mehr Informationen zur Antragstellung: