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Neue Wohnbauförderung in Salzburg

Neue Wohnbauförderung in Salzburg

Wien, 31. Juli 2020

Flagge Salzburg
Im Land Salzburg gilt ab August 2020 eine neue Rechtslage zur Wohnbauförderung. Foto: Dominik Kollau / unsplash

Das Land Salzburg reformiert die bis 31. Juli gültige Rechtlage zur Wohnbauförderung und erweitert damit nicht nur die bereits bestehenden Baumaßnahmen zur Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern, sondern erhöht auch die Beträge an nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die neue Rechtslage ist mit 1. August gültig.

Im Land Salzburg gilt ab August 2020 eine neue Rechtslage zur Wohnbauförderung. Zu den geförderten Baumaßnahmen zur Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern zählen zusätzlich zu den bisherigen Maßnahmen – wie etwa die Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes und Errichtung oder Erneuerung von bestimmten Wärmebereitstellungs-Anlangen – auch Elektroinstallationen und die E-Ladeinfrastruktur für E-PKW. Zudem werden Maßnahmen, für die ein bzw. kein Energieausweis notwendig sind und ein energieeffizienter Bestandsbau (sowie ein Planungsenergieausweis im ZEUS samt Prüfsignatur vor Aufnahme der Sanierung) mit bis zu 30 Prozent gefördert. Bei energetischen Maßnahmen muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahme der Planungsenergieausweis samt Prüfsignatur in der ZEUS-Datenbank hochgeladen werden.

Zu den geförderten Personen zählen nach wie vor Eigentümer von diversen Gebäuden, Bauberechtigte, Wohnungseigentümer von Reihenhäusern sowie Nutzungsberechtigte. Ist keine Wohnbauförderung möglich, kann für folgende Maßnahmen eine Energieförderung beantragt werden:

  • Biomasse-Fernwärme
  • Palletsheizungen
  • Scheitholz- und Hackgutheizungen
  • Wärmepumpen
  • Solaranlagen zur Warmwasser-und Stromerzeugung

Mehr Informationen zur Antragstellung:

Novellierung des Umweltförderungsgesetzes

Novellierung des Umweltförderungsgesetzes

Wien, 31. Juli 2020

Das Umweltförderungsgesetz soll so rasch wie möglich novelliert werden. Foto: Österreichisches Parlament, © WienTourismus/ Christian Stemper

Die von der Regierung geplante Novellierung des Umweltförderungsgesetzes soll Österreich mittels klimafreundlicher Konjunkturimpulse durch die COVID-19 entstandene Wirtschaftskrise führen und gleichzeitig das Wirtschaftssystem in Richtung Klimaneutralität bringen. Förderungen gezielter umweltfreundlicher Investitionen sollen positive konjunkturelle Effekte schaffen und die geplanten Klimaschutzmaßnahmen umsetzen.

Die Regierung möchte umfangreiche Mittel für die Umweltförderung in Österreich etwa für klimafreundliche Heizsysteme zur Verfügung stellen. Dafür soll das Umweltförderungsgesetz so rasch wie möglich novelliert werden. Konkret sollen gezielte Förderungen für Investitionen zum erhöhten Einsatz klimafreundlicher Heizsysteme sowie der thermischen Sanierung von Wohnbauten und sonstigen Gebäuden in den Jahren 2021 und 2022 weiterhin sichergestellt werden. Auch betriebliche sowie kommunale Umwelt- und Klimaschutzinvestitionen – insbesondere im Bereich der Verbesserung der Energieeffizienz – sollen in den kommenden zwei Jahren besonders gefördert werden.

Dabei sollen einkommensschwache Haushalte verstärkt unterstützt werden, um Mehrbelastungen aufgrund des Umstiegs auf klimafreundliche Heizsysteme bzw. der Durchführung von thermischen Gebäudesanierungsmaßnahmen entgegenzuwirken.

Diese und weitere Maßnahmen sollen die heimische Wirtschaft nachhaltig aus der coronabedingten Krise führen.

Weiterführende Links:

Regierungsklausur: 19 Milliarden Euro für den Wirtschaftsaufbau

Regierungsklausur: 19 Milliarden Euro für den Wirtschaftsaufbau

Wien, 2 Juli 2020

Die Maßnahmen der Regierung setzen in drei Bereichen an: Unternehmen/Landwirtschaft, Arbeitnehmer*innen/Familien und Umwelt/Investitionen. Foto: Andy Wenzel

Die Corona-Krise stellt nicht nur die tägliche politische Arbeit vor Herausforderungen, sie verändert auch ihre Abläufe. So fand die zweite Regierungsklausur von ÖVP und Grünen erstmals unter Rücksichtnahme auf die Abstandsregelungen im Bundeskanzleramt statt. Beschlossen wurde bei dieser Klausur ein Konjunkturpaket im Ausmaß von 19 Milliarden Euro, das den Wiederaufbau der Wirtschaft ermöglichen soll und Klimaschutzmaßnahmen mit 3,7 Milliarden Euro unterstützt.

Bereits beschlossene Maßnahmen wie die Kurzarbeit und Steuerstundungen werden durch die verkündeten Beschlüsse ergänzt. Die Maßnahmen der Regierung setzen in drei Bereichen an: Unternehmen/Landwirtschaft, Arbeitnehmer*innen/Familien und Umwelt/Investitionen. Konkret soll der Konsum im Bereich Unternehmen/Landwirtschaft u.a. durch die Senkung der Mehrwertsteuer im Kulturbereich und Gastronomie, durch die Investitionsprämie und der Ausweitung des Fixkostenzuschuss angeregt werden. Dieses Paket hat einen Umfang von 12,8 Milliarden Euro, wobei die Ausweitung des Fixkostenzuschuss mit 6 Milliarden Euro den größten Teil ausmacht. In den Bereich von Arbeitnehmer*innen und Familien werden 2,6 Milliarden Euro investiert. Hier sticht besonders die Einkommenssteuersenkung, der Kinderbonus und die Einmalzahlung für Arbeitslose ins Auge.

Einen großen Stellenwert hat der Bereich Umwelt/Investitionen erhalten. So sollen in den nächsten zwei Jahren 2 Milliarden Euro in den Klimaschutz investiert werden. 750 Millionen Euro davon sollen konkret in die thermische Sanierung von Gebäuden fließen. Die Regierung startet eine Sanierungsoffensive, welche die Sanierungsrate auf über 3 Prozent erhöhen soll und damit die Umwelt entlastet. Hierbei sollen auch Änderungen im Miet- und Wohnrecht Sanierungen erleichtern. Zusätzlich wird ein Konzept zur steuerlichen Absetzbarkeit von Sanierungs-maßnahmen ausgearbeitet. Eine Budgeterhöhung erfährt auch der „Raus aus dem Öl“-Bonus, der die Heizungsmodernisierung in privaten Haushalten und Betrieben unterstützt. Obwohl der Bonus bereits in diesem Jahr auf 100 Millionen Euro erhöht wurde, soll er im Jahr 2021 auf 200 Millionen Euro verdoppelt werden. Ein besonderes Augenmerkt wird hierbei auch auf die soziale Verträglichkeit gelegt. Energiearme Haushalte sollen zusätzlich unterstützt werden. In den Jahren 2021 und 2022 sind jeweils 50 Millionen Euro für die Unterstützung von energiearmen Haushalten eingeplant. Zudem ist eine Sonderförderung zur Dekarbonisierung in Arbeit.