EU-Kommission präsentiert lang erwartete Renovierungsstrategie

MeineHeizung informiert

EU-Kommission präsentiert lang erwartete Renovierungsstrategie

Wien, 02. November 2020

Bereits letzten Dezember hat die EU-Kommission die Renovierungsstrategie als Teil des Green Deals angekündigt. Am 14. Oktober präsentierte sie die Strategie für einen EU-weite Renovierungswelle im Gebäudesektor. Im Rahmen der Renovierungswelle sollen insgesamt 35 Millionen derzeit nicht-energieeffiziente Gebäude in den EU-Mitgliedsstaaten in den nächsten zehn Jahren saniert werden. Insgesamt 23 Maßnahmen rund um Heizen/Kühlen, Nachhaltigkeit im Bausektor und eine Beschäftigungsinitiative für Grüne Jobs sollen zur Erreichung der Ziele beitragen.  

Die EU geht davon aus, dass ca. 85 bis 95 % des jetzigen Gebäudebestands in den Mitgliedsstaaten auch im Jahr 2050 noch genutzt werden. Die zentralen Ziele umfassen die Verdoppelung der Renovierungsquote, Ankurbelung der wirtschaftlichen Erholung und die Verringerung von Energiearmut. Die Prioritäten dabei liegen bei der Dekarbonisierung im Wärme- und Kältebereich, der Renovierung öffentlicher Gebäude und der Einbindung von Gebäuden mit besonders hohem Optimierungsbedarf in Bereich der Energieeffizienz. Ähnlich wie auch von der österreichischen Bundesregierung angestoßen, soll auch die Renovierung von Mietimmobilien diskutiert werden. Hier sollen Informationskampagnen Renovierungsanreize für Eigentümer und Mietparteien setzen. Eine Finanzierung über das Aufbauinstrument „NextGeneration EU“ soll zudem im Raum stehen, da der Umsetzung des Green Deals ein besonderes Gewicht bemessen wird.

Die Strategie wird in den nächsten Schritten im Rat, im Europäischen Parlament und im Ausschuss der Regionen diskutiert. Im Zentrum dieser Diskussionen soll der konkrete Umsetzungsbedarf, Finanzierungsmöglichkeiten und die Einbindung aller Aktionsebenen geklärt werden.

In Österreich obliegt die Umsetzung der Sanierungsstrategie den Bundesländern, auch die Ausarbeitung der Wärmestrategie ist seit längerem in Arbeit. Beispielsweise legen die zuständigen Wohnbaureferent:innen der Länder fest, wie bspw. minimale Dämmwerte für Wände definiert werden oder ob es eine Dreifachverglasung für Fenster braucht.

Weiterführende Links: