Podcast: Quo Vadis, Installateursberuf?

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Quo vadis, Installateursberuf?

Wien, 4. Mai 2021

Wie hat sich der Beruf verändert? Wieviel Normen müssen die Installateurinnen und Installateure der Zukunft kennen? Und wie begeistert man junge Menschen für den Beruf? Der Podcast von Installateur-TV lud Landesinnungsmeister Andreas Rotter und Lehrlingswart Albert Schinwald von der Salzburger Innung der Installateure zum Gespräch.

Hier kann man sich die Folge anhören:

Spotify: https://open.spotify.com/episode/2rLfuDXt1mUga31jLeS914?si=JUdiLvprTpO6uGMXAVut-A

Apple Podcast: https://podcasts.apple.com/at/podcast/landesinnung-der-sanit%C3%A4r-heizungs-und-l%C3%BCftungstechniker/id1499623281?i=1000518165741

Google Podcast: https://podcasts.google.com/feed/aHR0cHM6Ly9wb2RjYXN0NDEzZWVjLnBvZGlnZWUuaW8vZmVlZC9tcDM/episode/NWUzMzdjOWM5NWJjNzQyNTUwMTNlYWNhYTFhZTQ2ZGU?sa=X&ved=0CAUQkfYCahcKEwj4m8_jv57wAhUAAAAAHQAAAAAQCg

Podigee: https://podcast413eec.podigee.io/44-rotter-schinwald

Flagge Salzburg

Neue Wohnbauförderung in Salzburg

Neue Wohnbauförderung in Salzburg

Wien, 31. Juli 2020

Flagge Salzburg
Im Land Salzburg gilt ab August 2020 eine neue Rechtslage zur Wohnbauförderung. Foto: Dominik Kollau / unsplash

Das Land Salzburg reformiert die bis 31. Juli gültige Rechtlage zur Wohnbauförderung und erweitert damit nicht nur die bereits bestehenden Baumaßnahmen zur Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern, sondern erhöht auch die Beträge an nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die neue Rechtslage ist mit 1. August gültig.

Im Land Salzburg gilt ab August 2020 eine neue Rechtslage zur Wohnbauförderung. Zu den geförderten Baumaßnahmen zur Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern zählen zusätzlich zu den bisherigen Maßnahmen – wie etwa die Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes und Errichtung oder Erneuerung von bestimmten Wärmebereitstellungs-Anlangen – auch Elektroinstallationen und die E-Ladeinfrastruktur für E-PKW. Zudem werden Maßnahmen, für die ein bzw. kein Energieausweis notwendig sind und ein energieeffizienter Bestandsbau (sowie ein Planungsenergieausweis im ZEUS samt Prüfsignatur vor Aufnahme der Sanierung) mit bis zu 30 Prozent gefördert. Bei energetischen Maßnahmen muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahme der Planungsenergieausweis samt Prüfsignatur in der ZEUS-Datenbank hochgeladen werden.

Zu den geförderten Personen zählen nach wie vor Eigentümer von diversen Gebäuden, Bauberechtigte, Wohnungseigentümer von Reihenhäusern sowie Nutzungsberechtigte. Ist keine Wohnbauförderung möglich, kann für folgende Maßnahmen eine Energieförderung beantragt werden:

  • Biomasse-Fernwärme
  • Palletsheizungen
  • Scheitholz- und Hackgutheizungen
  • Wärmepumpen
  • Solaranlagen zur Warmwasser-und Stromerzeugung

Mehr Informationen zur Antragstellung: