Österreich geht das Treibhausgasbudget aus

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Österreich geht das Treibhausgasbudget aus

Österreich verursacht 80 Mio Tonnen CO2 pro Jahr. Foto: Unsplash

2. April 2021

Österreich wird sein laut Pariser Klimaabkommen verbleibendes Treibhausgas-Budget gesetzlich regeln. Beim aktuellen Ausstoß von rund 80 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten reicht es nur noch für wenige Jahre.

Im Rahmen des Pariser Klimaabkommens einigten sich die unterzeichneten Staaten auf das 1,5-Grad-Celsius-Ziel. Das heißt, dass die Erderwärmung gegenüber vorindustriellem Niveau deutlich unter zwei Grad begrenzt werden soll. Nun haben Wissenschaftler:innen berechnet, wie viel bis zum Jahr 2100 noch ausgestoßen werden darf, um diese Ziele einzuhalten: 420 bis 580 Milliarden Tonnen. Das Budget kann für jedes unterzeichnende Land berechnet werden. So hat Österreich ab 2018 ein Budget von 600 bis 830 Millionen Tonnen zur Verfügung. Im vergangenen Jahr emittierte Österreich rund 80 Millionen Tonnen.

Die Folgen der Erderwärmung klingen gravierend, sind aber aller Voraussicht nach nicht mehr abzuwenden. Umweltkatastrophen wie Waldbrände und Überflutungen gelten aus Sicht der Wissenschaft als sehr wahrscheinlich, sollte sich die Erde im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter um 1,5 Grad Celsius erhitzen. Nun haben die Regierungsparteien mit den Stimmen von NEOS beschlossen, dass das verbleibende Treibhausgas-Budget gesetzlich geregelt werden soll. Bisher musste Österreich seinen Treibhausgasausstoß bis 2030 im Vergleich zu 2005 um 36 Prozent reduzieren. Das neue Ziel soll in den kommenden Monaten kommuniziert werden. Forscher des Grazer Wegener-Centers haben bereits berechnet, wie hoch die Summe sein dürfte: Laut Berechnungen der Wissenschafter:innen muss Österreich seine Emissionen bis Ende des Jahrzehnts um 48 bis 52 Prozent reduzieren.

Beim derzeitigen Ausstoß von rund 80 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten pro Jahr würde das verfügbare Budget für knapp neun Jahre genügen. Reichen muss es allerdings bis zum Jahr 2040, wenn Österreich klimaneutral sein soll. Die Emissionen können auch durch den Zukauf von Klimazertifikaten ausgeglichen werden. Diese Option ist allerdings mit hohen Kosten verbunden und trägt nicht zum 1,5 Grad-Ziel bei.

Neue klimapolitische Maßnahmen nach Volksbegehren

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Neue klimapolitische Maßnahmen nach Volksbegehren

Klimarat, Klimakabinett und Klimamilliarde kommen. Grafik: freepik.com

2. April 2021

Infolge der Behandlung des Klimavolksbegehrens im Nationalrat plant die Regierung neue klimapolitische Meilensteine. So soll ein wissenschaftlicher Klimarat und ein Klimakabinett eingesetzt werden und die Sicherstellung der Klimamilliarde für die kommenden Jahre erfolgen.

Im Klimarat sollen sich mindestens 100 Bürger:innen in die österreichische Klimapolitik einbringen. Ähnlich wie bereits auf Landesebene in Oberösterreich soll ein Klimaschutzkabinett geschaffen werden, dem u.a. Bundesministerin Leonore Gewessler und Bundeskanzler Sebastian Kurz angehören. Zentrale Aufgabe ist die enge Zusammenarbeit der Regierungsmitglieder und Bundesländer in klimapolitischen Fragen.

Das Klimaschutzkabinett soll vor allem eine bessere Abstimmung zwischen Bund und Ländern bringen. Wie oft sich die Mitglieder unter Vorsitz des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für Klima treffen, ist bislang noch Gegenstand der Gesetzesformulierung. Die Maßnahmen sollen im Rahmen eines Gesetzes vor dem Sommer in Begutachtung gehen. Der wissenschaftliche Klimarat soll eine eigene Geschäftsstelle erhalten und u.a. die Einhaltung der CO2-Budgets beobachten. Ob den Empfehlungen des Klimarates gefolgt werden muss, wird derzeit noch ausgearbeitet. Auch die Einführung eines Klimaverantwortlichkeitsfonds ist geplant. Dieser soll dafür sorgen, dass mit dem bei Verfehlungen eingenommenen Geld Klimaschutzmaßnahmen im Inland finanziert werden, um nicht Millionen für Subventionen von fossilen Brennstoffen auszugeben.

Die Maßnahmen entsprechen einer Teilumsetzung des Klimavolksbegehrens, das von rund 380.000 Österreicher:innen im Vorjahr unterschrieben wurde. Viele der im Antrag genannten Punkte waren bereits im Regierungsprogramm zu finden: Dazu zählt etwa ein verbindlicher Klimacheck oder das Vorantreiben der Ökosteuerreform. Auch die längst fällige Liste klimaschädlicher Subventionen wurde in den Antrag eingearbeitet. Bis Juli 2021 soll eine Studie zum Abbau diesen Subventionen vorgelegt werden. Ebenfalls bis Juli will die Regierung die Möglichkeit von Klimaschutz als Grundrecht in der Verfassung prüfen lassen.

Während die Initiator:innen des Klimavolksbegehrens die geplanten Umsetzungen als Erfolg werten, sind Umweltorganisationen sowie SPÖ und NEOS skeptisch. Den Oppositionsparteien geht der Entschließungsantrag der Regierung nicht weit genug. Zudem kritisierten sie die späte Übermittlung des Antrags. Beide Parteien zeigten sich allerdings offen gegenüber einer möglichen Zustimmung, falls die Inhalte verbessert sowie konkreter und ambitionierter gestaltet werden. Auch die Umweltorganisationen WWF, Greenpeace Global 2000 und Fridays for Future übten Kritik an der offenen Formulierung und an fehlenden zentralen Forderungen.