Fortschrittskoalition mit Klimaschwerpunkt in Wien

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Fortschrittskoalition mit Klimaschwerpunkt in Wien

7. Dezember 2020

Die rot-pinke Koalition hält an Klimazielen fest

Am 24. November wurde die neue Wiener Stadtregierung angelobt. In den nächsten fünf Jahren arbeiten SPÖ und NEOS an den politischen Rahmenbedingungen für die Zukunfts Wiens. Die Zusammenarbeit steht unter dem Namen „Fortschrittskoalition“, die Wien fit für die kommenden Herausforderungen machen soll. Einen wichtigen Stellenwert nimmt dabei das Klima-Kapitel im Koalitionsvertrag ein. So soll die Stadt weiterhin als „Klimamusterstadt“ wahrgenommen werden und bis 2040 klimaneutral sein. Für Klimaschutz und Umweltschutz wird in der Stadtregierung Jürgen Czernohorszky (SPÖ) zuständig sein, für den Bereich Mobilität Ulli Sima (SPÖ).

Für die Erreichung der Klimaziele der Stadtregierung wird ein eigenes Ressort eingerichtet. Ähnlich wie bereits in Oberösterreich soll ein Wiener Klimarat alle Entscheidungen der zuständigen Verantwortlichen auf Politik-, Verwaltungs- und Expertenebene koordinieren. Zum aktuellen Zeitpunkt sind allerdings noch keine Details zur Zusammensetzung bekannt.

Die Dächer Wiens sollen zudem für Photovoltaik-Anlagen genutzt werden. Als Vorbild will die Stadt alle Gebäude in ihrem Eigentum prüfen und bis 2025 aufrüsten. Zusätzlich will die Stadt verstärkt auf Agrar-Photovoltaik setzen. So werden neben landwirtschaftlichen Produkten auf der gleichen Fläche auch erneuerbare Energien produziert.

Neben einem Ausbau erneuerbarer Energiequellen, vor allem im Bereich Photovoltaik, setzt die Stadt Maßnahmen bei Gebäudesanierung und Heizen. Vor allem der Anteil an Gasheizungen soll durch den Ausbau des Fernwärme-Netzes, durch Geothermie und auch die Nutzung von betrieblicher Abwärme minimiert werden.

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Investitionen in den Klimaschutz schaffen Jobs der Zukunft

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Investitionen in den Klimaschutz schaffen Jobs der Zukunft

Wien, 02. November 2020

Um das Klima zu entlasten, muss der CO2-Ausstoß weltweit drastisch reduziert werden. Auch das österreichische Regierungsprogramm thematisiert Maßnahmen in verschiedenen Sektoren, um diese Ziele zu erreichen. Vor allem soll aber die Produktion erneuerbarer Energien ausgebaut werden. Nun hat eine aktuelle Studie des Energieinstituts an der Johannes-Kepler-Universität Linz bestätigt, dass der Ausbau erneuerbarer Energie sowohl das BIP stärkt als auch zahlreiche neue Arbeitsplätze schafft. So würde sich das BIP bei jährlichen Investitionen von 4,5 Milliarden Euro um ca. 9,8 Milliarden Euro erhöhen und durchschnittlich 100.000 Arbeitsplätze geschaffen bzw. gesichert werden.

Um die Berechnungen durchzuführen, gingen die Expert:innen von einem Ausbau der erneuerbaren Energieproduktion um 42 Terawattstunden (TWh) aus. Das entspricht etwas mehr als einem Drittel der gesamten derzeitigen heimischen Energieproduktion. 15 TWh entfallen auf den Wärme-, Mobilitäts- und Industriesektor, während 27 TWh auf den Ausbau der erneuerbaren Energien entfallen. Die Wissenchaftler:innen erhoben die Daten wie bspw. die Ausbaupläne der zehn relevanten Technologien bis 2030 oder die notwendigen Investitionen über den Dachverband für Erneuerbare Energie. Diese Daten speisten die Studienautoren dann in ein am Energieinstitut entwickeltes volkswirtschaftliches Simulationsmodell ein.

Zusammenfassend können laut den Autor:innen somit 100.000 Arbeitsplätze und ein zusätzliches BIP von ca. 9,8 Milliarden Euro geschaffen werden. In den Berechnungen sind die durch Strukturwandel verlorenen Arbeitsplätze bereits eingerechnet. Den Berechnungen zufolge können durch den Ausbau erneuerbarer Energien außerdem 13 Millionen Tonnen an CO2-Emmissionen eingespart und somit die Hälfte der notwendigen Einsparungen erreicht werden. Nebenbei wird auch die Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Energiesektors gestärkt.

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Flagge Salzburg

Neue Wohnbauförderung in Salzburg

Neue Wohnbauförderung in Salzburg

Wien, 31. Juli 2020

Flagge Salzburg
Im Land Salzburg gilt ab August 2020 eine neue Rechtslage zur Wohnbauförderung. Foto: Dominik Kollau / unsplash

Das Land Salzburg reformiert die bis 31. Juli gültige Rechtlage zur Wohnbauförderung und erweitert damit nicht nur die bereits bestehenden Baumaßnahmen zur Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern, sondern erhöht auch die Beträge an nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die neue Rechtslage ist mit 1. August gültig.

Im Land Salzburg gilt ab August 2020 eine neue Rechtslage zur Wohnbauförderung. Zu den geförderten Baumaßnahmen zur Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern zählen zusätzlich zu den bisherigen Maßnahmen – wie etwa die Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes und Errichtung oder Erneuerung von bestimmten Wärmebereitstellungs-Anlangen – auch Elektroinstallationen und die E-Ladeinfrastruktur für E-PKW. Zudem werden Maßnahmen, für die ein bzw. kein Energieausweis notwendig sind und ein energieeffizienter Bestandsbau (sowie ein Planungsenergieausweis im ZEUS samt Prüfsignatur vor Aufnahme der Sanierung) mit bis zu 30 Prozent gefördert. Bei energetischen Maßnahmen muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahme der Planungsenergieausweis samt Prüfsignatur in der ZEUS-Datenbank hochgeladen werden.

Zu den geförderten Personen zählen nach wie vor Eigentümer von diversen Gebäuden, Bauberechtigte, Wohnungseigentümer von Reihenhäusern sowie Nutzungsberechtigte. Ist keine Wohnbauförderung möglich, kann für folgende Maßnahmen eine Energieförderung beantragt werden:

  • Biomasse-Fernwärme
  • Palletsheizungen
  • Scheitholz- und Hackgutheizungen
  • Wärmepumpen
  • Solaranlagen zur Warmwasser-und Stromerzeugung

Mehr Informationen zur Antragstellung:

Regierungsklausur: 19 Milliarden Euro für den Wirtschaftsaufbau

Regierungsklausur: 19 Milliarden Euro für den Wirtschaftsaufbau

Wien, 2 Juli 2020

Die Maßnahmen der Regierung setzen in drei Bereichen an: Unternehmen/Landwirtschaft, Arbeitnehmer*innen/Familien und Umwelt/Investitionen. Foto: Andy Wenzel

Die Corona-Krise stellt nicht nur die tägliche politische Arbeit vor Herausforderungen, sie verändert auch ihre Abläufe. So fand die zweite Regierungsklausur von ÖVP und Grünen erstmals unter Rücksichtnahme auf die Abstandsregelungen im Bundeskanzleramt statt. Beschlossen wurde bei dieser Klausur ein Konjunkturpaket im Ausmaß von 19 Milliarden Euro, das den Wiederaufbau der Wirtschaft ermöglichen soll und Klimaschutzmaßnahmen mit 3,7 Milliarden Euro unterstützt.

Bereits beschlossene Maßnahmen wie die Kurzarbeit und Steuerstundungen werden durch die verkündeten Beschlüsse ergänzt. Die Maßnahmen der Regierung setzen in drei Bereichen an: Unternehmen/Landwirtschaft, Arbeitnehmer*innen/Familien und Umwelt/Investitionen. Konkret soll der Konsum im Bereich Unternehmen/Landwirtschaft u.a. durch die Senkung der Mehrwertsteuer im Kulturbereich und Gastronomie, durch die Investitionsprämie und der Ausweitung des Fixkostenzuschuss angeregt werden. Dieses Paket hat einen Umfang von 12,8 Milliarden Euro, wobei die Ausweitung des Fixkostenzuschuss mit 6 Milliarden Euro den größten Teil ausmacht. In den Bereich von Arbeitnehmer*innen und Familien werden 2,6 Milliarden Euro investiert. Hier sticht besonders die Einkommenssteuersenkung, der Kinderbonus und die Einmalzahlung für Arbeitslose ins Auge.

Einen großen Stellenwert hat der Bereich Umwelt/Investitionen erhalten. So sollen in den nächsten zwei Jahren 2 Milliarden Euro in den Klimaschutz investiert werden. 750 Millionen Euro davon sollen konkret in die thermische Sanierung von Gebäuden fließen. Die Regierung startet eine Sanierungsoffensive, welche die Sanierungsrate auf über 3 Prozent erhöhen soll und damit die Umwelt entlastet. Hierbei sollen auch Änderungen im Miet- und Wohnrecht Sanierungen erleichtern. Zusätzlich wird ein Konzept zur steuerlichen Absetzbarkeit von Sanierungs-maßnahmen ausgearbeitet. Eine Budgeterhöhung erfährt auch der „Raus aus dem Öl“-Bonus, der die Heizungsmodernisierung in privaten Haushalten und Betrieben unterstützt. Obwohl der Bonus bereits in diesem Jahr auf 100 Millionen Euro erhöht wurde, soll er im Jahr 2021 auf 200 Millionen Euro verdoppelt werden. Ein besonderes Augenmerkt wird hierbei auch auf die soziale Verträglichkeit gelegt. Energiearme Haushalte sollen zusätzlich unterstützt werden. In den Jahren 2021 und 2022 sind jeweils 50 Millionen Euro für die Unterstützung von energiearmen Haushalten eingeplant. Zudem ist eine Sonderförderung zur Dekarbonisierung in Arbeit.

Investitionsprämie: Anreiz für Ökologisierung, Gesundheit und Digitalisierung

Investitionsprämie: Anreiz für Ökologisierung, Gesundheit und Digitalisierung

Wien, 2. Juli 2020

Zuschüsse gibt es für die Anschaffung von Wirtschaftsgütern, die im Zeitraum von 1. September 2020 bis 28. Februar 2021 gekauft werden.

Im Zuge der Konjunkturpaketes für die Wirtschaft sollen Anreize für Unternehmensinvestitionen geschaffen werden. Diese Anreize sind wichtig, um der derzeit zurückhaltenden Investitionsneigung entgegenzuwirken. Die Covid 19-Investitionsprämie sieht einen Zuschuss von bis zu 14 Prozent vor, die vor allem bei Investitionen in Digitalisierung, Ökologisierung, Gesundheit und Life Science zum Tragen kommt. Zuschüsse gibt es für die Anschaffung von Wirtschaftsgütern, die im Zeitraum von 1. September 2020 bis 28. Februar 2021 gekauft werden.

Insgesamt stellt die Regierung ein Budget von 1 Milliarde Euro zu Verfügung. Gefördert werden materielle und immaterielle Neuinvestitionen des abnutzbaren Anlagevermögens, die in einer Betriebsstätte in Österreich getätigt werden. Ausgenommen von der Prämie sind klimaschädliche Neuinvestitionen, die fossile Energieträger entweder direkt nutzen oder ihre Nutzung durch Transport und Speicherung fördern. 

Zusätzlich wird weder der Umbau von Grundstücken, Finanzanlagen noch Firmenübernahmen gefördert. Die Basisprämie umfasst sieben Prozent der Investition und kann durch Investitionen in Digitalisierung, Ökologisierung, Gesundheit und Life Science verdoppelt werden. 

Durch die Verdopplung der Prämie bei klimaschützenden Investitionen sollen laut Umweltministerin Leonore Gewessler die Maßnahmen der Unternehmen belohnt werden. Die Investitionsprämie ist mit anderen Förderungen wie dem „Raus aus dem Öl“-Bonus für Betriebe kombinierbar. Die Investitionsprämie wird von Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) abgewickelt.