Österreichische Mittel für UN-Klimafonds verfünffacht

Österreichische Mittel für UN-Klimafonds verfünffacht

Wien, 01. Oktober 2020

Wie jedes Jahr findet die UNO-Generalversammlung im September statt. Aufgrund der Pandemie treffen sich die Staats- und Regierungschefs in diesem Jahr virtuell und besprechen wichtige globale Themen. So findet als Teil der Generalversammlung auch die „UN-Klimawoche“ statt. Rund um die Klimawoche verkündete Österreich, dass 130 Millionen Euro über einen Zeitraum von vier Jahren in internationale Klimaprojekte fließen sollen. Dies stellt im Vergleich zu den bisherigen Zahlungen eine Kehrtwende dar, da bislang die Finanzierung wesentlich geringer ausfiel als in vergleichbaren Staaten.

Durch die Anhebung auf 130 Millionen Euro schließt Österreich erstmals an die Ausgaben vergleichbarer Länder an. Zwischen 2015 und 2018 zahlte die österreichische Regierung 26 Millionen in den UN-Klimafonds ein. In Zukunft soll dieser Betrag jährlich in den Green Climate Fund eingezahlt werden. Diese Zahlung soll unabhängig von den 30 Millionen Euro erfolgen, die im Rahmen der Klimamilliarde zur Verfügung steht. Die Zahlungen fließen in Projekte zur Minderung des Treibhausgasausstoßes und Anpassungen an den Klimawandel ein und sollen vor allem Ländern dienen, die sich im Kampf gegen den Klimawandel nicht selbst helfen können. Im Vergleich zu Deutschland, Norwegen und Schweden liegt Österreich weiterhin deutlich hinten in Bezug auf die Zahlungen an den UN-Klimafonds.

Der UN-Klimafonds wurde 2010 auf der Klimakonferenz in Cancun gegründet. Dabei einigten sich die teilnehmenden Länder darauf, dass sie ab dem Jahr 2025 jährlich 100 Milliarden US-Dollar einzahlen. Aufgrund der Pandemie wurde die diesjährige UN-Klimakonferenz in Glasgow auf November 2021 verschoben und soll dann im gewohnten Rahmen stattfinden.

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Klima-Überwachungsdienst: Österreich bewirbt sich um Standort

Klima-Überwachungsdienst: Österreich bewirbt sich um Standort-Nachfolge

Wien, 01. Oktober 2020

Durch den Ausstieg Großbritanniens aus der EU benötigen einige EU-Zentren neue Standorte. So stehen auch die Klimawandel- und Atmosphärenüberwachungsdienste des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage (ECMWF) vor einer Umsiedelung innerhalb der EU. Das Zentrum überwacht u.a. die Erderwärmung sowie der Atmosphäre und bildet das Kernstück der meisten Wetterprognosen in Europa. Neben neun anderen EU-Ländern hat sich auch Österreich als Sitz des neuen Standorts beworben. Die offizielle Bewerbung wurde vergangene Woche im Ministerrat verabschiedet, die Entscheidung soll Mitte Dezember verkündet werden.

Das European Center for Medium-Range Weather Forecasts (ECMWF) wurde 1975 mit Sitz in Reading gegründet und hat 34 Mitgliedsstaaten. Das Zentrum ist weltweit führend in der Vorhersagequalität von Wetterlagen und aktualisiert sie mehrmals täglich. Neben den Wettervorhersagen betreibt das ECMWF auch zwei Dienste des Erdbeobachtungsprogramms Copernicus der EU und der Europäischen Weltraumorganisation (ESA). Diese zwei Dienste werden mit rund 65 Millionen Euro jährlich über den EU-Haushalt finanziert, um die Erderwärmung sowie die Atmosphäre inklusive CO2-Monitorings zu überwachen.
Neben Österreich bewerben sich neun andere EU-Länder um den Sitz der zwischenstaatlichen Organisation. Durch die Ansiedlung in Österreich würde laut Bundesministerin Leonore Gewessler sowohl ein volkswirtschaftlicher Nutzen entstehen als auch die internationale Anerkennung als Klimaschutz- und Forschungsstandort steigen. Insgesamt rund 250 Expert:innen würden ihren Arbeitsplatz von England nach Österreich verlegen.

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Klimakrise gewinnt an Bedeutung für österreichische Unternehmen

Klimakrise gewinnt an Bedeutung für österreichische Unternehmen

Wien, 01. Oktober 2020

Trotz der allgegenwärtigen Folgen der Corona-Krise ist der Klimawandel nicht aus den Köpfen der österreichischen Unternehmer:innen verschwunden. Eine gemeinsame Studie von Deloitte und SORA zeigt, dass mehr als zwei Drittel der Befragten wegen der Auswirkungen des Klimawandels besorgt sind. Die Sorge aufgrund des Klimawandels nahm im vergangenen Jahr um 16 Prozent zu. Für die Studie wurden 614 Führungskräfte aus repräsentativ ausgewählten österreichischen Unternehmen ab 50 Mitarbeiter:innen im Juli 2020 befragt.

Die Studie erfasst jährlich die Stimmung unter den heimischen Unternehmen. Standen dieses Jahr ganz klar die Auswirkungen der Corona-Krise und dadurch potentielle Gewinnverluste im Vordergrund für die Unternehmen, gewinnt der Klimawandel immer mehr an Bedeutung. Im Jahr 2019 gab ein Drittel der Befragten an, nicht von der Klimakrise betroffen zu sein. 2020 hat sich der diesbezügliche Anteil halbiert. Zwei Drittel schätzen das Klima-Thema als globales Bedrohungsszenario ein. Grund dafür ist das gesteigerte Problembewusstsein der befragten Führungskräfte. Ihrer Meinung nach müsse Ökologisierung auch Teil des wirtschaftlichen Aufbaus nach der Corona-Krise sein, da das Thema Klimawandel ein wichtiger Faktor für die Zukunft bleiben werde. Hinsichtlich der Maßnahmen zur Ökologisierung wird die Entwicklung der sicheren und leistbaren Energieversorgung am zuversichtlichsten bewertet. Die Unternehmen setzen bei ihren Entscheidungen somit vermehrt auf Nachhaltigkeit und Stabilität.

Neben den Folgen des Klimawandels spielen auch die sozialen Folgen der Corona-Krise und eine mittelfristige Konjunkturschwäche eine Rolle für die heimischen Unternehmer:innen.

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Video: MeineHeizung-Gewinner bekommen neue Heizung

MeineHeizung informiert

MeineHeizung informiert

Video: MeineHeizung-Gewinner bekommen neues Heizsystem

Wien, 7. September 2020

Minus 5 Tonnen CO2 im Jahr durch Heizungstausch: Salzburger Familie sagt „Raus aus dem Öl“

In Salzburg heizt jetzt ein Haus mehr umweltfreundlich: Markus und Karin Eisl haben ihr Heizsystem von einer Ölheizung auf eine nachhaltige Wärmepumpe umgestellt. Davor verheizt der Zwei-Personen-Haushalt 3.000 Liter Öl und produziert 8.900 kg CO2 im Jahr allein durch Heizen und Warmwasseraufbereitung. Nach der Umstellung auf ein nachhaltigeres System werden es 3.800 kg CO2 sein – eine Einsparung von über 57 Prozent. Zusätzlich erwartet die Familie Kosteneinsparungen von ca. € 150 monatlich.

„Man versucht immer, den Umweltschutz in den Alltag zu integrieren – Fahrrad statt Auto fahren oder kein Fleisch essen,“ beschreibt Karin Eisl die Motivation zum Heizungstausch, „und dann hat man zu Hause noch die alte Ölheizung stehen. Das hat für uns nicht mehr zusammengepasst.“  Familie Eisl hatte dann das Glück, den Heizungstausch auf MeineHeizung.at zu gewinnen. Eingebaut hat die neue Heizung der Obmann des Zukunftsforums SHL, der Salzburger Installateur-Innungsmeister Andreas Rotter – und das ehrenamtlich. Familie Eisl will noch einen Schritt weiter in Richtung Umweltfreundlichkeit gehen und nächstes Jahr eine Solaranlage einbauen, die dann den Strom für das Heizungssystem liefert.

Der Gewinn wird von Austria EmailReflexVogel & Noot und Wilo zur Verfügung gestellt. 

Novelle des Erneuerbaren Energie Gesetzes in Deutschland

Novelle des Erneuerbaren Energie Gesetzes in Deutschland

Wien, 4 .August 2020

Ähnlich wie in Österreich soll auch in Deutschland der Ausbau der Erneuerbaren Energien durch eine Gesetzesnovelle beschleunigt werden. Der neue Gesetzesentwurf dient als grundlegende Novellierung des 2017 in Kraft getretenen EE-Gesetzes und soll zusätzlich die Akzeptanz von Bürgerseite erhöhen und auch die Produktion von grünem Wasserstoff beschleunigen. Es ist geplant, dass sich die Regierung in Deutschland am 23. September mit dem Gesetz befasst, am 1. Januar 2021 könnte es in Kraft treten.

Im EEG 2021 wird das Ziel verankert, dass der gesamte Strom in Deutschland bis 2050 treibhausgasneutral wird. Dies gilt sowohl für den erzeugten als auch für den in Deutschland verbrauchten Strom. Die Ausbaupfade für die erneuerbaren Energien sind teilweise noch ambitionierter als im Klimaschutzprogramm 2030 geregelt, um zusätzliche Sicherheit bei der Erreichung des 65-Prozent-Ausbauziels zu schaffen. Um den Windausbau an Land wieder anzukurbeln, können künftig auch weniger windstarke Standorte genutzt werden. Auch für Solaranlagen in der Freifläche wird die Gebietskulisse erweitert. Die Produktion von grünem Wasserstoff wird zudem von der EEG-Umlage befreit. Dabei wird sichergestellt, dass dadurch die EEG-Umlage nicht steigt. Es werden Mittel aus dem Bundeshaushalt zur Finanzierung zur Verfügung gestellt. Zudem wird die Besondere Ausgleichsregelung weiterentwickelt, indem verhindert wird, dass Unternehmen aus der Besonderen Ausgleichsregelung herausfallen (z. B. durch eine niedrigere EEG-Umlage oder das Nichteinhalten der Schwellenwerte im Zuge der Corona-Krise).

Bürger:innen sowie Standortkommunen sollen künftig finanziell an den Erträgen neuer Windenergieanlagen beteiligt werden. Bei der Photovoltaik werden die Rahmenbedingungen für den sogenannten „Mieterstrom“ verbessert. Um eine verbesserte regionale Steuerung und damit eine erleichterte Integration in das Stromversorgungssystem und eine Reduzierung der Systemkosten sicherzustellen, werden künftig  „Südquoten“ in den Ausschreibungen eingeführt (Südquote für Windenergieanlagen an Land in Höhe von 15 Prozent in den Jahren 2021 bis 2023 und 20 Prozent ab dem Jahr 2024; Südquote für Biomasseanlagen in Höhe von 50 Prozent). Für Photovoltaik-Dachanlagen und für hoch flexible Biomethananlagen im Süden Deutschlands werden neue Ausschreibungssegmente eingeführt, um Potenziale für zusätzliche Mengen zu heben und die Ausschreibungen bei den erneuerbaren Energien auszuweiten.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll künftig so weit wie möglich marktgetrieben voranschreiten. Für Erneuerbare-Energien-Anlagen, deren 20-jähriger Vergütungszeitraum ab 2021 ausläuft, wird der Rechtsrahmen angepasst. Den Betreibern kleiner Anlagen, für die ein Weiterbetrieb in der Direktvermarktung unter Umständen derzeit unwirtschaftlich sein könnte, wird übergangsweise bis zu ihrer vollständigen Marktintegration durch dieses Gesetz eine Alternative zur Direktvermarktung geboten.

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Erneuerbaren Ausbau-Gesetz vor Begutachtung

Erneuerbaren Ausbau-Gesetz vor Begutachtung

Wien, 4. September 2020

Das neue Gesetz soll Wasserkraft-Naturschutzkriterien enthalten und zwei verschiedene Formen von Energiegemeinschaften ermöglichen.

Das mit Spannung erwartete Erneuerbaren Ausbau-Gesetz (EAG) soll noch im September in Begutachtung gehen. Vorab wurden nun einige Eckpunkte der Nachfolgeregelung der Ökostromförderung bekannt. So soll das neue Gesetz Wasserkraft-Naturschutzkriterien enthalten und zwei verschiedene Formen von Energiegemeinschaften ermöglichen. Ursprünglich sollte das EAG von der letzten Regierung ausgearbeitet werden, durch die Neuwahl verzögerte sich die Begutachtung bis jetzt. Für das Gesetzesvorhaben ist zudem eine Zweidrittel-Mehrheit im Parlament notwendig.

Das EAG spielt eine wichtige Rolle bei den Regierungszielen zur Transformation der österreichischen Stromversorgung. Bis 2030 soll die Stromversorgung zu 100 % auf erneuerbaren Energien basieren, wobei es laut Klimaministerium (BMK) einer Mischung aus verschiedenen Energiequellen bedarf. Obwohl viele Details bislang unklar sind, setzt die Regierung auf die Einrichtung von Energiegemeinschaften. Jeder Haushalt soll daher ab 2021 seinen eigenen Strom oder seine Wärme selbst produzieren bzw. an Energiegemeinschaften weitervermitteln dürfen, wodurch Bürger:innen zu einem aktiven Teil der Energiewende werden. Dazu soll es zwei verschiedene Formen der Energiegemeinschaften geben.

Einerseits ermöglichen Erneuerbare Energie-Gemeinschaften die gemeinsame Nutzung von regional produzierter erneuerbarer Energie beispielsweise in einer Nachbarschaft oder Siedlung. Andererseits ermöglichen Bürgerenergiegemeinschaften die gemeinsame Nutzung von erneuerbaren Energien auf einem überregionalen Level. Dabei tritt ein neuer Marktakteur im Strommarkt auf, wenn sich mehrere Nutzer:innen zu einer rechnerischen Gemeinschaft zusammenschließen.
Sollte der Strombedarf der Energiegemeinschaft nicht ausreichen, kann sie auf das übergeordnete Netz zugreifen. Ziehen Bürger:innen in eine Nachbarschaft mit einer Energiegemeinschaft, sind sie nicht gezwungen, sich an ihr zu beteiligen.

 

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Interesse der Bevölkerung an Klimapolitik ungebrochen hoch

Interesse der Bevölkerung an Klimapolitik ungebrochen hoch

Wien, 4 September 2020

Eine gemeinsame Studie der Universität Klagenfurt, der WU Wien und anderen Unternehmen zeigt, dass das Bewusstsein für Klimapolitik in der Bevölkerung weiterhin anwächst. Obwohl durch die Corona-Krise andere Themen vor allem in der medialen Berichterstattung in den Hintergrund rückten, teilen 57 % der Befragten die Ansicht, dass der Klimawandel auch in Österreich zu spüren ist. Die Studie wird jährlich im Herbst durchgeführt – durch die aktuelle Situation wurde eine Befragung im Juni eingeschoben.

Die Studie zeigt, dass die Akzeptanz für erneuerbare Energie trotz der aktuellen Pandemie anhaltend hoch ist. Dies hat zur Folge, dass immer mehr Menschen klima- und energiepolitische Maßnahmen der Regierung fordern, da ihnen die Bemühungen vonseiten der Regierung zu gering sind. Allerdings verorten die Konsument:innen die Verantwortung nicht nur bei der Politik: Das Interesse an Elektromobilität und nachhaltigen Produkten zeigt, dass immer mehr auch die Konsument:innen ihre Anliegen selbst in die Hand nehmen.

An der Studie nahmen 1.000 Befragte im Alter von 18 bis 70 Jahren teil. Die Ergebnisse zeigen den erneut steigenden Stellenwert der Klimakrise im Vergleich zum Vorjahr. Beispielsweise stieg die Unterstützung für die Forderung, den Klimaschutz als Staatsziel in die Verfassung aufzunehmen, im Zeitraum zwischen den Befragungen um 6 % auf 59 % an. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den Fragen nach einer Kerosinbesteuerung oder der Einführung von CO2-Zöllen. Auch die Ökologisierung des Steuersystems wurde von 57 % der Befragten begrüßt. Knapp die Hälfte der Befragten sieht in der Klimakrise eine vergleichsweise größere Gefahr für das Wohlergehen der Menschen in den nächsten zehn Jahren. Allerding stehen 83 % dem derzeitigen positiven Klimaeffekt, der durch die COVID-19-Einschränkungen herbeigeführt wurde, skeptisch gegenüber. Ohne wirksame Investitionen in den Klimaschutz ist für mehr als die Hälfte die nächste Krise programmiert.

 

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Kühlen mit Wärmepumpe

Kühlen mit Wärmepumpe

Wien, 25. August 2020

Kühlen mit Wärmepume funktioniert gut via Fußbodenheizung oder Kühldecke

Kühlen mit der Heizung? Klingt unlogisch, ist aber mit Wärmepumpe ohne großen Mehraufwand möglich – und oft eine umweltfreundlichere Alternative zur Klimaanlage.

Fast jedes Haus hat eine Heizung, doch nur ein kleiner Teil aller Wohnungen ist auch mit einer Klimaanlage ausgestattet. Wenn im Hochsommer die Temperaturen steigen, fühlt man sich trotz Ventilatoren und nächtlichem Lüften einfach nicht mehr wohl in den eigenen vier Wänden. Aber lohnt sich in unseren Breiten die Anschaffung einer Klimaanlage für ein paar hitzeintensive Wochen? Auch der Betrieb einer rein strombetriebene Klimaanlagen ist oft kostspielig. Eine Alternative ist das Heizen und Kühlen mit einer Wärmepumpe.

Der große Unterschied besteht dabei darin, dass bei herkömmlichen Klimaanlagen gekühlte Luft über einen oder mehrere Geräte an den zu kühlenden Raum abgegeben wird. Beim Kühlen mit einer Wärmepumpe wird der Raum hingegen über die Wasserleitungen des Heizungssystems gekühlt. Das verbraucht deutlich weniger Strom. Man unterscheidet dabei zwischen einer aktiven Kühlung und dem passiven Kühlen.

Intensiv oder natürlich kühlen?

Ein aktives Kühlen ist grundsätzlich mit jeder Art von Wärmepumpe – also Luft-, Wasser- oder Erd-Wärmepumpe – möglich. Dabei wird der Wärmekreislauf umgekehrt, die Wärmepumpe funktioniert dann ungefähr wie ein Kühlschrank. Während vorher z. B. bei einer Luftwärmepumpe die Wärme der Außenluft entzogen wurde, so wird nun die Wärme der Innenluft entzogen und nach draußen abgeführt. Beim aktiven Kühlen lassen sich problemlos angenehm kühle Innentemperaturen von 20°C erzeugen. Dafür benötigt man eine sogenannte reversible Wärmepumpe, die in der Anschaffung nicht wesentlich teurer ist als eine, die „nur“ heizen kann – unbedingt beim Wärmepumpenkauf beachten! Manche Modelle können auch mit Kühlpaketen nachgerüstet werden – Auskunft darüber erhalten Sie beim Hersteller oder Ihrem MeineHeizungs-Installateur.

Das Erdreich ist ein optimaler Wärme- und Kältelieferant, da die Temperatur nicht stark schwankt. Tief in der Erde herrschen im Sommer wie Winter 9-10 Grad.

Eine besonders umweltfreundliche Variante ist das passive Kühlen oder „natural cooling“, welches mit einer Erdwärmepumpe möglich ist. Das Erdreich, das hier als Kältequelle dient, hat in Tiefen von mehr als acht Metern ganzjährig eine Temperatur von etwa 9 bis 10°C.  Damit ist es nicht nur während der Heizsaison eine hervorragende Wärmequelle, sondern auch im Sommer ein ausgezeichnetes Kältereservoir, sodass das gleiche System im Sommer zur Kühlung genutzt werden kann.  Dabei wird im Vergleich mit Klimaanlagen und aktivem Kühlen nur wenig Energie benötigt; allerdings ist die Leistungsfähigkeit von passivem Kühlen auch eingeschränkt – vor allem zum Ende des Sommers hat das Erdreich erfahrungsgemäß mehr Wärme gespeichert und die Kühlleistung nimmt ab.

Mit welchen anderen Geräten wird die Wärmepumpe kombiniert?

Zu beachten ist, an welches Wärme- und Kälte-Abgabesystem die Wärmepumpe gekoppelt ist: Mit klassischen Heizkörpern ist eine Kühlung aufgrund der kleinen Oberfläche nur bedingt möglich. Über Flächenheizsysteme, wie Fußboden-, Wand- oder Deckenheizungen kann der Raum jedoch angenehm gekühlt werden. Die Kühlung erfolgt hier zugfrei und ohne störende Geräusche, ein zusätzlicher Errichtungsaufwand wie bei Klimaanlagen fällt weg. Damit der zulässige Taupunkt von 20° nicht unterschritten wird, schaltet sich die Wärmepumpe ab dieser Temperatur ab. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass die Feuchtigkeit der Raumluft auf dem Fußboden kondensiert und diesen beschädigt.

Besonders umweltschonend: die Wärmepumpe mit Strom aus der Solaranlage betreiben

Die höchste Kühlleistung lässt sich jedoch mit sogenannten Gebläsekonvektoren erzielen. Diese Niedrigtemperatur-Heizkörper sehen ähnlich wie klassische Heizkörper aus, können aber Dank eingebauter Ventilatoren effektiver kühlen und mit niedrigeren Systemtemperaturen heizen. Dadurch besteht auch nicht die Gefahr von Kondensation, und ein schnelleres Kühlen ist möglich.

Wird die Wärmepumpe mit einer Photovoltaikanlage kombiniert, ergibt sich gerade beim Kühlen noch ein weiterer Vorteil: Die Photovoltaikanlage produziert besonders an den langen Sommertagen viel Strom, der dann für die Kühlung zur Verfügung steht.

Umweltverschmutzung

Studie zu Folgekosten des Klimawandels

Studie zu Folgekosten des Klimawandels

Wien, 6. August 2020

Umweltverschmutzung
Was kostet uns der Klimawandel? Laut Uni Graz 15 Mrd. Euro im Jahr. Foto: Patrick Hendry / unsplash

Eine Studie der Uni Graz hat sich der Klimapolitik in Österreich gewidmet und die volkswirtschaftlichen Folgekosten bei klimapolitischem Nichthandeln ausgerechnet: rund 15 Mrd. Euro jährlich lautet die ernüchternde Bilanz. Die Corona-Krise könnte hier eine einzigartige Chance darstellen, gezielte Maßnahmen für nachhaltige und zukunftsfähige Strukturen zu setzen. Bundesministerin Leonore Gewessler sieht darin einen Handlungsauftrag und möchte die begonnenen Klimaschutzmaßnahmen im Zuge der Konjunkturpakete ausweiten.

Das Wegener Center für Klima und globalen Wandel an der Uni Graz hat die volkswirtschaftlichen Folgekosten des Klimawandels für Österreich in seiner aktuellen Studie „Klimapolitik in Österreich: Innovationschance Coronakrise und die Kosten des Nicht-Handelns” aus dem Projekt „Coin – Cost of Inaction“ berechnet. Die zentrale Erkenntnis der Studie ist, dass die derzeit vorherrschende Bindung an fossilen Energieträger, Technologien und Strukturen rund 15 Mrd. Euro an Kosten jährlich verursachen.

Durch fossile Importe entstehen Wertschöpfungsverluste in der Höhe von rund 8 Mrd. Euro, umweltschädliche Förderungen belasten das öffentliche Budget mit rund 4 Mrd. Euro jährlich, Klimawandelanpassung mit rund 1 Mrd. Euro und wetter- und klimawandelbedingte Schäden liegen bei zumindest 2 Mrd. Euro im Jahresdurchschnitt. Es wurden 13 Aktivitätsfelder der österreichischen Wirtschaft identifiziert, darunter Bauen und Wohnen, Heizen und Kühlen sowie Elektrizität.

Bundesministerin Leonore Gewessler sieht diese Studie als Handlungsauftrag für die Bundesregierung und möchte die Zeit der Corona-Krise für eine Zäsur nutzen, um die begonnenen Klimaschutzmaßnahmen fortan im Zuge der Konjunkturpakete auszuweiten.

Mehr zur Studie:

Flagge Salzburg

Neue Wohnbauförderung in Salzburg

Neue Wohnbauförderung in Salzburg

Wien, 31. Juli 2020

Flagge Salzburg
Im Land Salzburg gilt ab August 2020 eine neue Rechtslage zur Wohnbauförderung. Foto: Dominik Kollau / unsplash

Das Land Salzburg reformiert die bis 31. Juli gültige Rechtlage zur Wohnbauförderung und erweitert damit nicht nur die bereits bestehenden Baumaßnahmen zur Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern, sondern erhöht auch die Beträge an nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die neue Rechtslage ist mit 1. August gültig.

Im Land Salzburg gilt ab August 2020 eine neue Rechtslage zur Wohnbauförderung. Zu den geförderten Baumaßnahmen zur Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern zählen zusätzlich zu den bisherigen Maßnahmen – wie etwa die Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes und Errichtung oder Erneuerung von bestimmten Wärmebereitstellungs-Anlangen – auch Elektroinstallationen und die E-Ladeinfrastruktur für E-PKW. Zudem werden Maßnahmen, für die ein bzw. kein Energieausweis notwendig sind und ein energieeffizienter Bestandsbau (sowie ein Planungsenergieausweis im ZEUS samt Prüfsignatur vor Aufnahme der Sanierung) mit bis zu 30 Prozent gefördert. Bei energetischen Maßnahmen muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahme der Planungsenergieausweis samt Prüfsignatur in der ZEUS-Datenbank hochgeladen werden.

Zu den geförderten Personen zählen nach wie vor Eigentümer von diversen Gebäuden, Bauberechtigte, Wohnungseigentümer von Reihenhäusern sowie Nutzungsberechtigte. Ist keine Wohnbauförderung möglich, kann für folgende Maßnahmen eine Energieförderung beantragt werden:

  • Biomasse-Fernwärme
  • Palletsheizungen
  • Scheitholz- und Hackgutheizungen
  • Wärmepumpen
  • Solaranlagen zur Warmwasser-und Stromerzeugung

Mehr Informationen zur Antragstellung: