Runder Tisch der Wärmewirtschaft: Wärmewende jetzt: weniger Energiekosten, mehr Jobs, starke Konjunktur und Klimaschutz

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Offener Brief des Runden Tischs der Wärmewirtschaft

Wärmewende jetzt: weniger Energiekosten, mehr Jobs, starke Konjunktur und Klimaschutz

Seit dem abrupten Förderstopp Ende 2024 steht Österreichs Wärmewende still. Haushalte erhalten keine Unterstützung, Betriebe keine Aufträge, während die Klimaziele außer Reichweite geraten. Es fehlt Klarheit über zukünftige Förderungen – Planungssicherheit gibt es damit nicht. Jeder verlorene Monat erhöht die Kosten für Haushalte, schwächt die Wirtschaft und rückt die Klimaneutralität in immer weitere Ferne. Zudem drohen Strafzahlungen von bis zu 5,9 Milliarden Euro aus Brüssel.

Die Wärmewende duldet keinen weiteren Aufschub – die Regierung muss rasch eine Strategie vorlegen, die langfristige Perspektiven schafft – für Bevölkerung, Betriebe und Wärmebranche. Denn Heizungstausch und thermische Sanierungen sind kein Zukunftsthema – sie entscheiden schon heute über leistbares Wohnen, Jobs und Klimaschutz.

Zentrale Forderungen des Runden Tischs der Wärmewirtschaft

     1.  Umfassendes Klimaschutzgesetz und verbindliche Sanierungsstrategie 

  •      Verbindliche Sektorziele und Ausstiegspfad für fossile Heizungen.
  • Einrichtung einer ressortübergreifenden Steuerungsgruppe und jährliche Evaluierung durch ein Expert:innengremiums.
  • Zweckbindung der Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung für die Energie- und Klimawende.

     2. Schnellstmöglicher Neustart der Förderungen

  • Klare Starttermine und transparente Richtlinien für thermische Sanierungen und Heizungsmodernisierungen.
  • „Degressiver Klimabooster“-Modell mit höheren Fördersätzen für frühe Umsteiger:innen.
  • Soziale Wirksamkeit durch gezielte Unterstützung einkommensschwacher Haushalte.

3. Förderungen treffsicher, sozialgerecht und einfach gestalten

  • Vorrang für alte, besonders emissionsstarke Heizungen (ab 15 Jahren Betriebsalter).
  • One-Stop-Shop für Bundes- und Landesförderungen, um Bürokratie abzubauen und die Förderlandschaft zu vereinheitlichen.
  • Klare Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern, wer welche Förderaufgaben prioritär übernimmt (z. B. Heizungsmodernisierung durch Bund, thermische Sanierung durch Länder).

     4. Reformpaket statt Einzelmaßnahmen

  • Miet- und Wohnrechtsreform, damit Sanierungen einfacher und rechtssicher umgesetzt werden können (z. B. Änderungen im Wohnungseigentumsrecht, damit nicht einzelne Eigentümer:innen blockieren).
  • Steuerliche Anreize, etwa steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungen, verkürzte Abschreibungsfristen und reduzierte Umsatzsteuer.
  • Einheitliche technische Vorgaben in allen Bundesländern (z. B. für Wärmepumpen, Genehmigungen, Schallschutz), um Bürokratie abzubauen und Planungs- sowie Investitionssicherheit zu schaffen.

Die Wärmewende ist kein Zukunftsprojekt – sie entscheidet schon heute über Energiekosten, Arbeitsplätze, Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Klimaschutz. Das aktuelle Regierungsprogramm enthält bereits wichtige Ansätze. Diese müssen nun konsequent umgesetzt werden.

Der Runde Tisch der Wärmewirtschaft steht bereit, Verantwortung zu übernehmen und seine Expertise einzubringen. Nun liegt es an der Politik, die notwendigen Weichen zu stellen – entschlossen, umfassend und ohne weiteren Aufschub.

 

Über den Runden Tisch der Wärmewirtschaft

Der Runde Tisch der Wärmewirtschaft ist eine Initiative des Zukunftsforum SHL und tagt mindestens einmal im Jahr. Vertreten sind die relevanten Verbände aus dem Energie- Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechnikbereich. Ziel ist es, gemeinsam Lösungen für die Wärmewende zu entwickeln und der Politik umsetzbare Vorschläge zu unterbreiten.

 

Folgende Verbände unterstützen den offenen Brief des Runden Tischs der Wärmewirtschaft:

 

Neues Klimaschutzgesetz in Arbeit

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Neues Klimaschutzgesetz in Arbeit

7. Dezember 2020

Das Klimaschutzgesetz definiert Emissionshöchstemengen - vielleicht ab 2021 neu

Im Rahmen einer aktuellen Aussprache kündigte Bundesministerin Leonore Gewessler eine Novelle des Klimaschutzgesetzes (KSG) für Ende 2020 an. Das 2011 beschlossene und 2017 geänderte Klimaschutzgesetz setzt Emissionshöchstmengen für die Sektoren Energie und Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und fluorierte Gase fest. Die festgeschriebenen Emissionshöchstmengen sind noch bis Ende 2020 gültig, bislang gibt es keine Vorgaben für das kommende Jahr. Im Rahmen der aktuellen Aussprache betonte BM Gewessler allerdings, dass es beim Klimaschutz keine Tendenz gibt, die Ziele in Frage zu stellen.

Das Klimaschutzgesetz ist eine wesentliche Säule aller österreichischen Bemühungen in Bezug auf die Klimapolitik. Die Maßnahmen zur Erreichung der Sektorziele werden gemeinsam zwischen dem Bund und den Bundesländern ausgearbeitet. Neben den Sektorzielen und den Maßnahmenprogrammen sieht das KSG vor, dass sich Bund und Länder auf eine Aufteilung der Kosten für den Fall einer Überschreitung der von der Republik Österreich jährlich einzuhaltenden Emissionslimits einigen. Dies wird nunmehr im Finanzausgleichsgesetz (FAG 2017) geregelt.

Im Rahmen des Klimaschutzgesetzes wurde auch ein Gremium aufgesetzt, das die Politik über Grundsatzfragen zur österreichischen Klimapolitik berät. Das Nationale Klimaschutzkomitee (NKK) besteht aus Vertreter:innen aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft und arbeitet im Lichte der Zielvorgaben des Pariser Klimaabkommens. Der jährliche Fortschrittsbericht des Klimaschutzgesetzes wird dem NKK und dem Nationalrat vorgelegt.

Als Begründung für die späte Ausarbeitung des neuen Klimaschutzgesetzes nannte die Bundesministerin aktuelle Prioritäten. So stand bislang die Ausarbeitung des EAGs, des EEffGs und des Umweltbudgets im Vordergrund.

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