Entwurf des Klimaschutzgesetzes sorgt für Schlagzeilen

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Entwurf des Klimaschutzgesetzes sorgt für Schlagzeilen

Eine mögliche CO2-Steuer sorgte für großes Medieninteresse. Foto: freepix.com

13. Mai 2021

Der Entwurf für ein neues Klimaschutzgesetz wurde geleakt und erschien in den österreichischen Tageszeitungen. Er beinhaltet nicht nur ein verbindliches Treibhausgasbudget, sondern gleich mehrere Bepreisungsmodelle, sollten die vorgegebenen Klimaziele nicht eingehalten werden. Die Novelle soll dazu beitragen, dass Österreich seine Klimaziele erreicht und bis 2040 klimaneutral wird. Zeigt die Treibhausgasbilanz, dass Klimaziele in einzelnen Sektoren überschritten wurden, müssen Bund und Länder zahlen.

 

Der skizzierte Weg ist ambitioniert und der Plan legt fest, wie viele Emissionen pro Jahr und Sektor ausgestoßen werden dürfen. Für jede Tonne, die zu viel emittiert wird, müssen 100 Euro in einen sogenannten Zukunftsinvestitionsfonds überwiesen werden. Der Eurobetrag erhöht sich jährlich ab 2022 um zehn Euro. Die Kosten sollen zu 60 Prozent vom Bund und zu 40 Prozent von den Ländern gestemmt werden. Als Beispiel: Überschreitet Österreich die für das Jahr 2025 vorgegebene Emissionshöchstmenge um eine Millionen Tonnen CO2, muss der Bund 84 Millionen Euro in den Klimatopf einzahlen, die Länder müssen gemeinsam 56 Millionen bereitstellen. Die Mittel aus dem Fonds sollen wiederum in den Klimaschutz fließen – und zwar ausschließlich in Maßnahmen im Inland. Die Strafzahlungen im Inland sollen einen Anreiz geben, dass die internationalen Strafzahlungen vermieden werden, die bei Verfehlung der Klimaziele hohe Kosten verursachen würden. Zeichnet sich bereits in einer Prognose ab, dass die Klimaziele nicht erreicht werden, kommt das geplante Klimakabinett ins Spiel. Dieses muss, unter Einbeziehung des ebenfalls geplanten wissenschaftlichen Beirats, innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung der Prognose der Regierung Sofortmaßnahmen vorschlagen. Die Maßnahmen sollen vorrangig in jenen Sektoren gesetzt werden, in denen das Klimaziel verfehlt wurde. Der Pfad zur Klimaneutralität wurde in dem Papier in zwei Perioden unterteilt: Zwischen 2021 und 2030 sollen die Netto-Emissionen im Land jährlich zwischen 5,3 und 9 Prozent sinken, zwischen 2031 und 2040 sinkt der Wert noch stärker ab.

Exit-Szenarios für Kohle, Öl- und Gasheizungen

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Exit-Szenarios für Kohle, Öl- und Gasheizungen

Auch Gasheizungen sollen ersetzt werden. Foto: freepix.com

13. Mai 2021

Laut einer Mitteilung von Klimaschutzministerin Gewessler, die u.a. vom Standard, orf.at und der Kleinen Zeitung aufgegriffen wurde, haben sich das Klimaministerium und Finanzminister Gernot Blümel gemeinsam mit den Bundesländern auf das schrittweise Verbot von Kohle-, Öl- und Gasheizungen geeinigt. Der Ausstieg soll in zwei Schritten erfolgen: Kohle und Gas sollen nur noch bis 2035 für die Raumheizung verwendet werden dürfen, Erdgas bis 2040. Durch die Förderungen für den Umstieg rechnet das Klimaschutzministerium mit der Auslösung von über 4,5 Milliarden Euro an Investitionen und der Sicherung von 64.000 regionalen Arbeitsplätzen.

 

Der Ausstieg soll in zwei Schritten erfolgen: Kohle und Gas sollen nur noch bis 2035 für die Raumheizung verwendet werden dürfen, Erdgas bis 2040. Der Ausstieg aus Kohle und Öl sieht vor, dass ab 2022 beim Ersatz einer Kohle- oder Ölheizung ein klimafreundliches Heizsystem eingebaut werden muss. Ab 2025 sind alte Heizkessel im Bestand auszutauschen. Der zweite Schritt legt den Ausstieg aus fossilem Gas in der Raumwärme bis 2040 fest. Dieser erfolgt parallel zum Stufenplan für Kohle und Öl und beinhaltet ein Einbauverbot von Gasheizsystemen in Neubauten ab 2025 und einen kompletten Ausstieg aus Gasheizungen bis 2040.

Die Umweltorganisationen WWF und Global 2000 sehen die Einigung des Bundes und der Bundesländer als Schritt in die richtige Richtung. Die beiden Organisationen sind sich allerdings einig, dass der Umstieg nicht schnell genug vonstatten geht, um die Klimaziele zu erreichen. Parallel dazu müsse laut den Umweltorganisationen auch Energie gespart werden.

Sanierungsoffensive: 100 Prozent Förderung für einkommensschwache Haushalte

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Sanierungsoffensive: 100 Prozent Förderung für einkommensschwache Haushalte

100 Millionen Euro sind für die einkommensschwächsten Haushalte reserviert. Foto: freepix.com

13. Mai 2021

Die Bundesregierung hat die Mittel für den Heizkesseltausch und die thermische Sanierung erneut erhöht. Weitere 100 Millionen Euro stehen gezielt für den Ausstieg aus Öl- und Gasheizungen in den einkommensschwächsten Haushalten zur Verfügung. Die zusätzlichen Fördermillionen sind für die einkommensschwächsten 20 Prozent der Haushalte reserviert, u.a. für Einpersonenhaushalte, die über ein Einkommen von maximal 1.450 Euro monatlich verfügen. Die Mittel sind bis inklusive 2022 gesichert. Insgesamt stehen nun 750 Millionen Euro für den Heizkesseltausch und die thermische Sanierung bereit.

 

Auch im weiteren Finanzrahmen für 2023/2024 sind weitere 100 Millionen Euro für den Heizkesseltausch bei einkommensschwachen Haushalten vorgesehen, wobei die soziale Förderung des Bundes zusätzlich zu den Förderungen in den Bundesländern angeboten wird. Die Bundesländer organisieren die Förderabwicklung und entscheiden über die Detailausgestaltung des Fördermodells. Rund 300.000 Haushalte könnten von der neuen Förderung profitieren – sie heizen noch mit fossilen Energieträgern. Sie sollen für den Umstieg auf erneuerbare Energiequellen bis zu 100 Prozent ihrer Investitionskosten erstattet bekommen. Bundesministerin Leonore Gewessler betonte im Rahmen der Präsentation gemeinsam mit Caritas-Präsident Michael Landau den Zusammenhang von Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit. Die Förderung sei ein Vorreiter im Energiebereich, da erstmals auch eine starke soziale Komponente mitspiele.

Durch die Sanierungsoffensive werden Haushalte mit dem “Raus aus Öl und Gas”-Bonus der Heizkesseltausch mit bis zu 5.000 Euro und mit dem “Sanierungsscheck” thermische Gebäudesanierungen mit bis zu 6.000 Euro unterstützt. In Österreich heizen noch etwa 600.000 Haushalte mit Erdöl und etwa 1 Million Haushalte mit Erdgas. Diese Heizsysteme sollen nach dem Plan des Klimaministeriums in den kommenden Jahren auf klimafreundliche Alternativen umgestellt werden.

Österreich geht das Treibhausgasbudget aus

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Österreich geht das Treibhausgasbudget aus

Österreich verursacht 80 Mio Tonnen CO2 pro Jahr. Foto: Unsplash

2. April 2021

Österreich wird sein laut Pariser Klimaabkommen verbleibendes Treibhausgas-Budget gesetzlich regeln. Beim aktuellen Ausstoß von rund 80 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten reicht es nur noch für wenige Jahre.

Im Rahmen des Pariser Klimaabkommens einigten sich die unterzeichneten Staaten auf das 1,5-Grad-Celsius-Ziel. Das heißt, dass die Erderwärmung gegenüber vorindustriellem Niveau deutlich unter zwei Grad begrenzt werden soll. Nun haben Wissenschaftler:innen berechnet, wie viel bis zum Jahr 2100 noch ausgestoßen werden darf, um diese Ziele einzuhalten: 420 bis 580 Milliarden Tonnen. Das Budget kann für jedes unterzeichnende Land berechnet werden. So hat Österreich ab 2018 ein Budget von 600 bis 830 Millionen Tonnen zur Verfügung. Im vergangenen Jahr emittierte Österreich rund 80 Millionen Tonnen.

Die Folgen der Erderwärmung klingen gravierend, sind aber aller Voraussicht nach nicht mehr abzuwenden. Umweltkatastrophen wie Waldbrände und Überflutungen gelten aus Sicht der Wissenschaft als sehr wahrscheinlich, sollte sich die Erde im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter um 1,5 Grad Celsius erhitzen. Nun haben die Regierungsparteien mit den Stimmen von NEOS beschlossen, dass das verbleibende Treibhausgas-Budget gesetzlich geregelt werden soll. Bisher musste Österreich seinen Treibhausgasausstoß bis 2030 im Vergleich zu 2005 um 36 Prozent reduzieren. Das neue Ziel soll in den kommenden Monaten kommuniziert werden. Forscher des Grazer Wegener-Centers haben bereits berechnet, wie hoch die Summe sein dürfte: Laut Berechnungen der Wissenschafter:innen muss Österreich seine Emissionen bis Ende des Jahrzehnts um 48 bis 52 Prozent reduzieren.

Beim derzeitigen Ausstoß von rund 80 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten pro Jahr würde das verfügbare Budget für knapp neun Jahre genügen. Reichen muss es allerdings bis zum Jahr 2040, wenn Österreich klimaneutral sein soll. Die Emissionen können auch durch den Zukauf von Klimazertifikaten ausgeglichen werden. Diese Option ist allerdings mit hohen Kosten verbunden und trägt nicht zum 1,5 Grad-Ziel bei.

Neue klimapolitische Maßnahmen nach Volksbegehren

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Neue klimapolitische Maßnahmen nach Volksbegehren

Klimarat, Klimakabinett und Klimamilliarde kommen. Grafik: freepik.com

2. April 2021

Infolge der Behandlung des Klimavolksbegehrens im Nationalrat plant die Regierung neue klimapolitische Meilensteine. So soll ein wissenschaftlicher Klimarat und ein Klimakabinett eingesetzt werden und die Sicherstellung der Klimamilliarde für die kommenden Jahre erfolgen.

Im Klimarat sollen sich mindestens 100 Bürger:innen in die österreichische Klimapolitik einbringen. Ähnlich wie bereits auf Landesebene in Oberösterreich soll ein Klimaschutzkabinett geschaffen werden, dem u.a. Bundesministerin Leonore Gewessler und Bundeskanzler Sebastian Kurz angehören. Zentrale Aufgabe ist die enge Zusammenarbeit der Regierungsmitglieder und Bundesländer in klimapolitischen Fragen.

Das Klimaschutzkabinett soll vor allem eine bessere Abstimmung zwischen Bund und Ländern bringen. Wie oft sich die Mitglieder unter Vorsitz des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für Klima treffen, ist bislang noch Gegenstand der Gesetzesformulierung. Die Maßnahmen sollen im Rahmen eines Gesetzes vor dem Sommer in Begutachtung gehen. Der wissenschaftliche Klimarat soll eine eigene Geschäftsstelle erhalten und u.a. die Einhaltung der CO2-Budgets beobachten. Ob den Empfehlungen des Klimarates gefolgt werden muss, wird derzeit noch ausgearbeitet. Auch die Einführung eines Klimaverantwortlichkeitsfonds ist geplant. Dieser soll dafür sorgen, dass mit dem bei Verfehlungen eingenommenen Geld Klimaschutzmaßnahmen im Inland finanziert werden, um nicht Millionen für Subventionen von fossilen Brennstoffen auszugeben.

Die Maßnahmen entsprechen einer Teilumsetzung des Klimavolksbegehrens, das von rund 380.000 Österreicher:innen im Vorjahr unterschrieben wurde. Viele der im Antrag genannten Punkte waren bereits im Regierungsprogramm zu finden: Dazu zählt etwa ein verbindlicher Klimacheck oder das Vorantreiben der Ökosteuerreform. Auch die längst fällige Liste klimaschädlicher Subventionen wurde in den Antrag eingearbeitet. Bis Juli 2021 soll eine Studie zum Abbau diesen Subventionen vorgelegt werden. Ebenfalls bis Juli will die Regierung die Möglichkeit von Klimaschutz als Grundrecht in der Verfassung prüfen lassen.

Während die Initiator:innen des Klimavolksbegehrens die geplanten Umsetzungen als Erfolg werten, sind Umweltorganisationen sowie SPÖ und NEOS skeptisch. Den Oppositionsparteien geht der Entschließungsantrag der Regierung nicht weit genug. Zudem kritisierten sie die späte Übermittlung des Antrags. Beide Parteien zeigten sich allerdings offen gegenüber einer möglichen Zustimmung, falls die Inhalte verbessert sowie konkreter und ambitionierter gestaltet werden. Auch die Umweltorganisationen WWF, Greenpeace Global 2000 und Fridays for Future übten Kritik an der offenen Formulierung und an fehlenden zentralen Forderungen.

WIFO: Fachkräftemangel und Klima durch Corona-Pandemie in den Hintergrund gedrängt

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WIFO: Fachkräftemangel und Klima durch Corona-Pandemie in den Hintergrund gedrängt

10. März 2021

Wichtige Themen wurden im letzten Jahr vernachlässigt, sagt der Leiter des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung, Christoph Badelt. Grund dafür sei der Abwehrkampf gegen die Corona-Pandemie, der Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum der nächsten Jahre haben könnte. Zentral sieht er dabei den Umgang mit der Umwelt- und Klimapolitik und die engagierten Ziele der Bundesregierung. Anstatt über das Modell einer CO2-Bepreisung zu sprechen, hat Österreich die Klimakrise im letzten Jahr vernachlässigt.

Der Abwehrkampf gegen die Pandemie hat die Wirtschaftspolitik der vergangenen zwölf Monate diktiert. Laut Christoph Badelt sei der Umgang mit dem Klimawandel ein wegweisender Bereich für die österreichische Wirtschaft und auch die Gesellschaft. Trotz sinkender Emissionswerte im letzten Jahr sei man einer Lösung nicht näher gekommen. Er fordert daher auch von Bundesministerin Leonore Gewessler, die er als sehr engagiert wahrnimmt, einen umfassenden Transformationsprozess und eine höhere Aufmerksamkeit gegenüber dem Stellenwert des Themas. Auch die Tourismusbranche solle sich mehr mit den Themen Energie und Klima auseinandersetzen.

Neben der Klimakrise gingen auch Themen wie der Arbeitsmarkt und der Fachkräftemangel unter. Badelt plädiert für eine Neuausrichtung der verfügbaren Gelder, um Langzeitarbeitslosigkeit zu verhindern. Die meisten Mittel müssten dafür eingesetzt werden, dass ältere oder kranke Arbeitnehmer:innen ihren Job gar nicht erst verlieren und im Bedarfsfall gute Weiterbildungsangebote bekommen. Zudem dürfe die Politik den Fachkräftemangel nicht übersehen. Sobald die Wirtschaft wieder hochfahre, werde deutlich werden, wie rasch den Unternehmen qualifizierte Mitarbeiter:innen abgehen – und diese so in ihrem Expansionsdrang gehemmt werden.

Grundsätzlich könne sich das Land mehr Verschuldung leisten – solange es ein klares Exitszenario gäbe. Kommen keine zusätzlichen Belastungen auf den Staat zu, könnte der Bundeshaushalt am Ende der Legislaturperiode sogar schon wieder ausgeglichen sein laut Einschätzung des WIFOs.

Erneuerbaren Ausbau-Gesetz vor Begutachtung

Erneuerbaren Ausbau-Gesetz vor Begutachtung

Wien, 4. September 2020

Das neue Gesetz soll Wasserkraft-Naturschutzkriterien enthalten und zwei verschiedene Formen von Energiegemeinschaften ermöglichen.

Das mit Spannung erwartete Erneuerbaren Ausbau-Gesetz (EAG) soll noch im September in Begutachtung gehen. Vorab wurden nun einige Eckpunkte der Nachfolgeregelung der Ökostromförderung bekannt. So soll das neue Gesetz Wasserkraft-Naturschutzkriterien enthalten und zwei verschiedene Formen von Energiegemeinschaften ermöglichen. Ursprünglich sollte das EAG von der letzten Regierung ausgearbeitet werden, durch die Neuwahl verzögerte sich die Begutachtung bis jetzt. Für das Gesetzesvorhaben ist zudem eine Zweidrittel-Mehrheit im Parlament notwendig.

Das EAG spielt eine wichtige Rolle bei den Regierungszielen zur Transformation der österreichischen Stromversorgung. Bis 2030 soll die Stromversorgung zu 100 % auf erneuerbaren Energien basieren, wobei es laut Klimaministerium (BMK) einer Mischung aus verschiedenen Energiequellen bedarf. Obwohl viele Details bislang unklar sind, setzt die Regierung auf die Einrichtung von Energiegemeinschaften. Jeder Haushalt soll daher ab 2021 seinen eigenen Strom oder seine Wärme selbst produzieren bzw. an Energiegemeinschaften weitervermitteln dürfen, wodurch Bürger:innen zu einem aktiven Teil der Energiewende werden. Dazu soll es zwei verschiedene Formen der Energiegemeinschaften geben.

Einerseits ermöglichen Erneuerbare Energie-Gemeinschaften die gemeinsame Nutzung von regional produzierter erneuerbarer Energie beispielsweise in einer Nachbarschaft oder Siedlung. Andererseits ermöglichen Bürgerenergiegemeinschaften die gemeinsame Nutzung von erneuerbaren Energien auf einem überregionalen Level. Dabei tritt ein neuer Marktakteur im Strommarkt auf, wenn sich mehrere Nutzer:innen zu einer rechnerischen Gemeinschaft zusammenschließen.
Sollte der Strombedarf der Energiegemeinschaft nicht ausreichen, kann sie auf das übergeordnete Netz zugreifen. Ziehen Bürger:innen in eine Nachbarschaft mit einer Energiegemeinschaft, sind sie nicht gezwungen, sich an ihr zu beteiligen.

 

Weiterführende Links:

Flagge Salzburg

Neue Wohnbauförderung in Salzburg

Neue Wohnbauförderung in Salzburg

Wien, 31. Juli 2020

Flagge Salzburg
Im Land Salzburg gilt ab August 2020 eine neue Rechtslage zur Wohnbauförderung. Foto: Dominik Kollau / unsplash

Das Land Salzburg reformiert die bis 31. Juli gültige Rechtlage zur Wohnbauförderung und erweitert damit nicht nur die bereits bestehenden Baumaßnahmen zur Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern, sondern erhöht auch die Beträge an nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die neue Rechtslage ist mit 1. August gültig.

Im Land Salzburg gilt ab August 2020 eine neue Rechtslage zur Wohnbauförderung. Zu den geförderten Baumaßnahmen zur Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern zählen zusätzlich zu den bisherigen Maßnahmen – wie etwa die Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes und Errichtung oder Erneuerung von bestimmten Wärmebereitstellungs-Anlangen – auch Elektroinstallationen und die E-Ladeinfrastruktur für E-PKW. Zudem werden Maßnahmen, für die ein bzw. kein Energieausweis notwendig sind und ein energieeffizienter Bestandsbau (sowie ein Planungsenergieausweis im ZEUS samt Prüfsignatur vor Aufnahme der Sanierung) mit bis zu 30 Prozent gefördert. Bei energetischen Maßnahmen muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahme der Planungsenergieausweis samt Prüfsignatur in der ZEUS-Datenbank hochgeladen werden.

Zu den geförderten Personen zählen nach wie vor Eigentümer von diversen Gebäuden, Bauberechtigte, Wohnungseigentümer von Reihenhäusern sowie Nutzungsberechtigte. Ist keine Wohnbauförderung möglich, kann für folgende Maßnahmen eine Energieförderung beantragt werden:

  • Biomasse-Fernwärme
  • Palletsheizungen
  • Scheitholz- und Hackgutheizungen
  • Wärmepumpen
  • Solaranlagen zur Warmwasser-und Stromerzeugung

Mehr Informationen zur Antragstellung:

Novellierung des Umweltförderungsgesetzes

Novellierung des Umweltförderungsgesetzes

Wien, 31. Juli 2020

Das Umweltförderungsgesetz soll so rasch wie möglich novelliert werden. Foto: Österreichisches Parlament, © WienTourismus/ Christian Stemper

Die von der Regierung geplante Novellierung des Umweltförderungsgesetzes soll Österreich mittels klimafreundlicher Konjunkturimpulse durch die COVID-19 entstandene Wirtschaftskrise führen und gleichzeitig das Wirtschaftssystem in Richtung Klimaneutralität bringen. Förderungen gezielter umweltfreundlicher Investitionen sollen positive konjunkturelle Effekte schaffen und die geplanten Klimaschutzmaßnahmen umsetzen.

Die Regierung möchte umfangreiche Mittel für die Umweltförderung in Österreich etwa für klimafreundliche Heizsysteme zur Verfügung stellen. Dafür soll das Umweltförderungsgesetz so rasch wie möglich novelliert werden. Konkret sollen gezielte Förderungen für Investitionen zum erhöhten Einsatz klimafreundlicher Heizsysteme sowie der thermischen Sanierung von Wohnbauten und sonstigen Gebäuden in den Jahren 2021 und 2022 weiterhin sichergestellt werden. Auch betriebliche sowie kommunale Umwelt- und Klimaschutzinvestitionen – insbesondere im Bereich der Verbesserung der Energieeffizienz – sollen in den kommenden zwei Jahren besonders gefördert werden.

Dabei sollen einkommensschwache Haushalte verstärkt unterstützt werden, um Mehrbelastungen aufgrund des Umstiegs auf klimafreundliche Heizsysteme bzw. der Durchführung von thermischen Gebäudesanierungsmaßnahmen entgegenzuwirken.

Diese und weitere Maßnahmen sollen die heimische Wirtschaft nachhaltig aus der coronabedingten Krise führen.

Weiterführende Links:

Novelle der Kärntner Bauordnung

Novelle der Kärntner Bauordnung

Wien, 2 Juli 2020

Laut dem zuständigen Landesrat bringt die Novelle weniger Bürokratie, schnellere Verfahren, mehr Freiheit für die Antragsteller*innen und macht Kärnten zum Vorreiter bei der Nutzung von Photovoltaik.

Die Novellierung der Kärntner Bauordnung soll den Bau von Eigenheimen deutlich erleichtern. Der Antrag der Landesregierung sieht vor, die Bauvorhaben zu entbürokratisieren und die Nachhaltigkeit von Gebäuden zu fördern. Jährlich werden bislang rund 2.000 Neubauten bewilligt, während bis zu 6.000 Bauvorhaben auf Sanierungen, Zubauten und Änderungen am Gebäude zurückzuführen sind. Die Begutachtung der Novelle endete am 30. Juni und soll bald umgesetzt werden.

Konkret soll die Novelle Bauvorhaben beschleunigen, Nachhaltigkeit fördern und den Vorgang entbürokratisieren. Daher wird die Flächenobergrenze für Photovoltaik-Anlagen auf Dächern aufgehoben. Während die Fläche aktuell noch auf 40 Quadratmeter beschränkt ist, soll der Bau von Photovoltaikanlagen künftig ohne Baubescheid und Flächenbegrenzung möglich sein. Zusätzlich wird Kärnten durch die vereinfachte Errichtung von nachhaltigen Strom- und Wärmeversorgungssystemen zum einzigen Bundesland, in dem ganze Dachflächen ohne Bauverfahren für die nachhaltige Energie-Gewinnung genutzt werden können.

Im Zuge der Vereinfachung sollen vor allem kleine Bauvorhaben beschleunigt werden. Für die Errichtung von Einfahrten und Terrassen, den Durchbruch von Außenwänden, die Anbringung von Außendämmung, die Errichtung von Schwimmbad-Abdeckungen, diverse Durch- und Abbruch-Arbeiten oder das Austauschen von Fenstern muss man in Zukunft nur mehr eine einfache Mitteilung an die Gemeinde schicken. Zudem sollen Baubescheide direkt vor dem Landesverwaltungsgericht angefochten werden und Zwischeninstanzen bzw. Verzögerungen dadurch vermieden werden. Des Weiteren soll die Teilfertigstellung von Bauwerken eingeführt werden, um mehr Flexibilität bei der Bauausführung zu gewährleisten. Laut dem zuständigen Landesrat bringt die Novelle weniger Bürokratie, schnellere Verfahren, mehr Freiheit für die Antragsteller*innen und macht Kärnten zum Vorreiter bei der Nutzung von Photovoltaik.